Konvergenzphase
In der Gesundheitswirtschaft:
Durch das 2. Fallpauschalenänderungsgesetz (2. FPÄndG) verlängerte Anpassungsphase an das neue Vergütungssystem der auf Diagnosis Related Groups basierenden Fallpauschalen. In dieser Zeit wird die krankenhausspezifische Vergütungshöhe, also der krankenhausindividuelle Basisfallwert, in insgesamt fünf Schritten schrittweise an den jeweiligen Landesbasisfallwert (einheitlicher Basisfallwert je Bundesland) angepasst.
Die Dauer der Konvergenzphase wurde auf die Zeit vom 1. Januar 2005 bis 1. Januar 2009 verlängert. Als Konvergenzstufen wurden festgelegt: 15 Prozent im Jahr 2005; jeweils 20 Prozent in den Jahren 2006, 2007 und 2008 sowie 25 Prozent für die letzte Anpassungsstufe (2009). Zusätzlich wurde für die Absenkung bei teureren Krankenhäusern auch eine Kappungsgrenze eingeführt, die die Absenkung der Krankenhaus-Budgets in diesen Fällen begrenzt.
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