Fallpauschale
In der Gesundheitswirtschaft:
Vergütungsform, bei der alle Kosten im Zusammenhang mit einem Behandlungsfall durch ein pauschaliertes Entgelt abgegolten werden.
Im durch das Fallpauschalengesetz eingeführten Vergütungssystem für Krankenhäuser durch DRG-basierte Fallpauschalen sind in besonderen Fällen neben Fallpauschalen teilweise jedoch noch Zusatzentgelte abrechenbar, weil die damit abgegoltenen Leistungen in den Fallpauschalen noch nicht oder nicht richtig abgebildet werden können.
Der G-DRG-Fallpauschalenkatalog für das Jahr 2006 enthält insgesamt 954 abrechenbare DRG-Fallgruppen und 83 Zusatzentgelte.
Für die Ermittlung der Fallpauschalen 2006 wurden die tatsächlichen Behandlungskosten in 214 Kliniken kalkuliert. Für die Berechnung der Fallgruppen (bei Hauptabteilungen) standen Daten von 2,6 Millionen Krankenhausfällen zur Verfügung.
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