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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Zusatzentgelt

In der Gesundheitswirtschaft: Zusätzlich zur DRG-Fallpauschale abrechenbare Entgelte. Mit diesen Entgelten werden Leistungen vergütet, die noch nicht oder noch nicht ausreichend in den DRG-Fallpauschalen berücksichtigt wurden. Die möglichen Zusatzentgelte sind abschließend im jeweils gültigen DRG-Katalog aufgeführt. Dabei gibt es bundeseinheitlich kalkulierte sowie krankenhausindividuelle Zusatzentgelte.



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