Fallpauschale, ambulant
In der Gesundheitswirtschaft:
ambulant flat rate payment
Fallpauschalen sind ein Vergütungssystem zur Honorierung vertragsärztlicher Leistungen: Eine Fallpauschale ist ein Pauschalbetrag, mit dem alle ärztlichen Leistungen eines Behandlungsfalls abschließend honoriert werden. Die Gesamtvergütung errechnet sich bei Fallpauschalen, indem die Zahl aller Behandlungsfälle mit dem Pauschalbetrag multipliziert wird. Bei diesem Vergütungssystem tragen die Krankenkassen das Morbiditätsrisiko und die finanziellen Folgen der Mitgliederentwicklung. Die Ärzte tragen das Mengenrisiko, d.h. den Mehr- oder Minderaufwand pro Behandlungsfall.
§ 85 SGB V
<< vorhergehender Fachbegriff |
|
nächster Fachbegriff >> |
|
|
|
|