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über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Fallpauschale, ambulant

In der Gesundheitswirtschaft: ambulant flat rate payment Fallpauschalen sind ein Vergütungssystem zur Honorierung vertragsärztlicher Leistungen: Eine Fallpauschale ist ein Pauschalbetrag, mit dem alle ärztlichen Leistungen eines Behandlungsfalls abschließend honoriert werden. Die Gesamtvergütung errechnet sich bei Fallpauschalen, indem die Zahl aller Behandlungsfälle mit dem Pauschalbetrag multipliziert wird. Bei diesem Vergütungssystem tragen die Krankenkassen das Morbiditätsrisiko und die finanziellen Folgen der Mitgliederentwicklung. Die Ärzte tragen das Mengenrisiko, d.h. den Mehr- oder Minderaufwand pro Behandlungsfall. § 85 SGB V



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Fallpauschale
 
Fallpauschalen und Sonderentgelte, stationär
 
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