Fallpauschalen und Sonderentgelte, stationär
In der Gesundheitswirtschaft:
case-based lump sum and procedural rate
Bis zur Einführung der Diagnosis Related Groups durch das Fallpauschalengesetz wurden nach der Bundespflegesatzverordnung (BPflV) einzelne, gut abgrenzbare stationäre Behandlungen über Fallpauschalen und Sonderentgelte pauschal vergütet. Seit der verpflichtenden Umsetzung der DRG in 2004 werden nur noch die Leistungen psychiatrischer Krankenhäuser nach der BPflV bezahlt.
Dabei vergüten Fallpauschalen die allgemeinen Krankenhausleistungen einschließlich Unterkunft, Verpflegung sowie vor- und nachstationäre Behandlung für einen Behandlungsfall. Mit Sonderentgelten werden einzelne Leistungskomplexe eines Behandlungsfalls vergütet, so z.B. die Operationskosten, Labor- und Arzneimittelkosten.
Abteilungspflegesatz
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