Fallpauschalen-Verordnung
In der Gesundheitswirtschaft:
Die Verordnung des damaligen Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung enthält das Verzeichnis der über Fallpauschalen (Diagnosis Related Groups) abrechenbaren Krankenhausleistungen. Dieser erste Katalog von 824 Fallpauschalen (G-DRG) wird durch das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus(InEK) und die gemeinsame Selbstverwaltung fortentwickelt. 2006 hatten 225 Kliniken die Daten von insgesamt 2,6 millionen Fällen vorgelegt, aus denen des InEK den Fallpauschalen-Katalog 2007 entworfen hat. Für 2007 umfasste er 1.082 abrechenbare Fallgruppen.
Seit 2004 sind die Falllpauschalen bundesweit verbindliche Abrechnungsgrundlage für alle Krankenhäuser mit Ausnahme der psychiatrischen Krankenhäuser, deren Vergütung sich nach der Bundespflegesatzverordnung richtet.
www.g-drg.de
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