Bundespflegesatzverordnung
In der Gesundheitswirtschaft:
Enthält die Regelungen für das Vergütungssystem für Krankenhäuser, das bis zur Einführung der Fallpauschalen durch das Fallpauschalengesetz und die Fallpauschalen-Verordnung für alle Krankenhäuser galt, die Patienten der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung behandelten. Auch die Regelungen für Wahlleistungen (etwa Ein- und Zweibettzimmerzuschläge) waren darin enthalten. Seit der verpflichtenden Einführung des Fallpauschalensystems gilt die Bundespflegesatzverordnung (BPflV) nur noch für die Krankenhäuser, die nicht das Fallpauschalensystem anwenden müssen. Dies sind insbesondere die psychiatrischen Krankenhäuser und weitere per Rechtsverordnung vom DRG-System ausgenommene so genannte besondere Einrichtungen.
Die Bundespflegesatzverordnung regelt die Vergütung der Krankenhausleistungen für die verschiedenen Behandlungsformen, insbesondere, welche Kosten pflegesatzfähig sind, und wie die Pflegesätze und die Budgets zwischen Krankenhaus und Krankenkassen prospektiv vereinbart werden. Dabei wird zwischen Abteilungspflegesatz und Basispflegesatz unterschieden.
Über Basis- und Abteilungspflegesätze zusammen wurden im bisherigen Vergütungssystem nur solche Leistungen abgegolten, die nicht über Fallpauschalen oder Sonderentgelte abgegolten wurden.
<< vorhergehender Fachbegriff |
|
nächster Fachbegriff >> |
|
|
|
|