Basispflegesatz
In der Gesundheitswirtschaft:
Krankenhauseinheitlicher tagesgleicher Pflegesatz, der im bisherigen Vergütungssystem für Krankenhäuser gemäß Bundespflegesatzverordnung (BpflVO) zwischen Krankenhaus und Krankenkassen prospektiv vereinbart wurde und alle nicht-medizinischen Kosten vergütete, insbesondere die so genannten Hotelleistungen, also Wohnen und Speiseversorgung, sowie die Verwaltungsleistungen.
Der Basispflegesatz ergänzte im bisherigen Pflegesatz-System den Abteilungspflegesatz – ein tagesgleicher Pflegesatz vor allem für die ärztlichen und pflegerischen Leistungen einer bestimmten Abteilung eines Krankenhauses, den medizinischen Bedarf sowie die Leistungen der Funktionsbereiche.
Über Basis- und Abteilungspflegesätze zusammen wurden nur solche Leistungen abgegolten, die nicht über Fallpauschalen oder Sonderentgelte abgegolten wurden. Neben Sonderentgelten, die üblicherweise insbesondere Operationsleistungen beinhalteten, wurden zusätzlich für eine bestimmte Anzahl von Abrechungstagen um 20 Prozent verminderte Abteilungspflegesätze sowie Basispflegesätze bezahlt. Diese einzelnen Vergütungsbestandteile wurden insgesamt als Abschlagszahlungen auf das zwischen Krankenhaus und Krankenkassen vereinbarte Budget betrachtet, in dem die Leistungsmenge und die Preise der Leistungen (über die einzelnen oben genannten Vergütungsmodi) festgelegt wurden.
Nach Einführung des DRG-basierten Fallpauschalensystems werden Basis- und Abteilungspflegesatz nur noch für solche Krankenhäuser beziehungsweise Abteilungen als Abrechnungsbasis genutzt, auf die das Fallpauschalensystem keine Anwendung findet, also insbesondere für Psychiatrische Krankenhäuser.
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