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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Abteilungspflegesatz

In der Gesundheitswirtschaft: Im bisherigen Vergütungssystem für Krankenhäuser gemäß Bundespflegesatzverordnung (BpflVO) der zwischen Krankenhaus und Krankenkassen prospektiv vereinbarte tagesgleiche Pflegesatz vor allem für die ärztlichen und pflegerischen Leistungen einer bestimmte Abteilung eines Krankenhauses, den medizinischen Bedarf sowie die Leistungen der Funktionsbereiche. Ein Abteilungspflegesatz wurde für jede bettenführende Abteilung eines Krankenhauses vereinbart. Zusätzlich gab es den krankenhauseinheitlichen tagesgleichen Basispflegesatz, der alle nicht-medizinischen Kosten vergütete, insbesondere die so genannten Hotelleistungen, also Wohnen und Speiseversorgung, sowie die Verwaltungsleistungen. Über Basis- und Abteilungspflegesätze wurden nur die Leistungen abgegolten, die nicht über Fallpauschalen oder Sonderentgelte abgegolten wurden. Neben Sonderentgelten, die üblicherweise insbesondere Operationsleistungen beinhalteten, wurden zusätzlich für eine bestimmte Anzahl von Abrechungstagen um 20 Prozent verminderte Abteilungspflegesätze sowie Basispflegesätze bezahlt. Diese einzelnen Vergütungsbestandteile wurden insgesamt als Abschlagszahlungen auf das zwischen Krankenhaus und Krankenkassen vereinbarte Budget betrachtet, in dem die Leistungsmenge und die Preise der Leistungen (über die einzelnen oben genannten Vergütungsmodi) festgelegt wurde. Nach Einführung des DRG-basierten Fallpauschalensystem werden Abteilungs- und Basispflegesätze nur noch für solche Krankenhäuser beziehungsweise Abteilungen als Abrechnungsbasis genutzt, auf die das Fallpauschalensystem keine Anwendung findet, also insbesondere für Psychiatrische Krankenhäuser. In der Gesundheitswirtschaft: departmental rate (hospital)Abteilungspflegesätze werden auf der Grundlage eines flexiblen Krankenhausbudgets nach der Bundespflegesatzverordnung (BPflV) als Entgelt für ärztliche, pflegerische und hierdurch veranlasste Leistungen für jede bettenführende Abteilung eines Krankenhauses gebildet. Die Leistungen, die nicht durch ärztliche und pflegerische Tätigkeit veranlasst sind, werden über einen Basispflegesatz vergütet. Seit der bundesweit verpflichtenden Einführung der Diagnosis Related Groups durch das Fallpauschalengesetz gilt dieses Mischsystem zur Vergütung der Krankenhausleistungen nur noch für psychiatrische Krankenhäuser.(§§ 10 ff. BPflV)



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