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Bundesobligationen
Bundesobligationen sind Schuldverschreibungen des Bundes, die zur Finanzierung von öffentlichen Ausgaben aufgelegt werden. Es gibt sie seit Ende 1979. Bundesobligationen sind Inhaberschuldverschreibungen. Sie eignen sich für private Geldanleger. Bundesobligationen werden nicht in effektiven Stücken ausgegeben, sondern als Forderungen in das Bundesschuldbuch eingetragen und als Daueremissionen ausgegeben. Eine neue Serie wird jeweils aufgelegt, wenn die Marktlage den Übergang zu einem neuen Nominalzins erfordert. Nach Einstellung des Verkaufs einer Serie wird sie zum amtlichen Handel an allen deutschen Wertpapierbörsen - ohne besonderes Zulassungsverfahren - eingeführt. Bundesobligationen können nach dem Ersterwerb von jedem Anleger erworben werden und sind Inhaberschuldverschreibungen. Sie sind mündelsicher und können seit 1988 auch von Ausländern erworben werden. Ihr Kurs wird täglich an der Börse festgesetzt. Bundesobligationen besitzen eine Laufzeit von fünf Jahren und sind gesamtfällig. Das bedeutet: Sie werden bei Fälligkeit in einer Summe zum Nennwert zurückgezahlt. Eine Gläubiger- oder Schuldnerkündigung ist ausgeschlossen. Private Anleger können laufende Ausgaben bzw. Serien von Bundesobligationen erwerben. Beim Direkterwerb darf ein Auftragsvolumen von 50.000 Euro pro Tag nicht überschritten werden. Die Mindestauftragsgrößen beim gebühren- und spesenfreien Ersterwerb müssen eingehalten werden. Sie betragen bei Bundesobligationen 110 Euro. Private Anleger können Bundesobligationen bei allen Banken und Sparkassen oder bei der Bundeswertpapierverwaltung erwerben und dort auch verwahren (Wertpapierverwahrung). Für Bundesobligationen, die bei der Bundesschuldenverwaltung verwahrt werden, sind keine Depotgebühren für die Verwahrung zu zahlen. Bei Geschäftsbanken muss man mit Kosten rechnen. Da bei Bundesobligationen die Zinszahlung jährlich erfolgt, sind sie insbesondere für Anleger geeignet, die an einer regelmäßigen Ausschüttung ihrer Anlagegewinne interessiert sind. Die Einlösung der Papiere ist bei allen Landeszentralbanken und bei der Bundesschuldenverwaltung gebührenfrei. Alle anderen Banken und Sparkassen erheben - teilweise hohe - Gebühren bei der Einlösung. Die Erträge sind zu versteuer
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