Depotgebühr
Gebühren für Verwahrung und die Verwaltung von Wertpapieren für Kunden durch Banken. Diese Verwahrung und Verwaltung ist eine kostenintensive Dienstleistung. Maßgebend sind dabei die Anzahl der Einzelposten, Nennwert oder Kurswert der Wertpapiere. Daher berechnen die Banken ihren Depotkunden jährliche Gebühren. Als Berechnungsgrundlage dienen Nennwert (in der Regel bei festverzinslichen Wertpapieren) und Kurswert (in der Regel bei Aktien und Investmentanteilen) der jeweiligen Positionen am Jahresende. Die Gebührensätze liegen meist im Bereich von 0,05%; 0,5% des Depotvolumens. Viele Direktbanken bieten ihren Kunden allerdings mittlerweile kostenlose Wertpapierdepots an.
<< vorhergehender Fachbegriff |
|
nächster Fachbegriff >> |
|
|
|
|