Verwaltung von Wertpapieren
Neben der Verwahrung von Wertpapieren übernehmen Banken auch deren Verwaltung. Die Wertpapierverwahrung im offenen Depot hat für den Hinterleger den Vorteil, dass die Verwaltung der Wertpapiere von der Verwahrbank mit übernommen werden kann. Diese Verwaltung erstreckt sich vor allem auf: Trennung und Einlösung fälliger Zins- und Gewinnanteilscheine sowie Besorgung neuer Ertragsscheinbogen, Verlosungskontrolle und Einzug ausgeloster und gekündigter Stücke, Umtausch von Wertpapieren bei Fusionen, Namensänderungen, Umtauschangeboten beim Erwerb von AG, Zinskonvertierungen, Umwandlungen von Wandelanleihen in Aktien, Abwicklung von Liquidationen und Konkursen von Gesellschaften, Unterrichtung des Kunden über auszuübende Bezugsrechte auf neue Aktien und Bezugsrechtsausübung oder -verwertung, Vertretung von Aktien in der HV (Depotstimmrecht) bzw. Besorgung von Stimmkarten. Für das Verwahrungsgeschäft sind in den AGB der Banken detaillierte Bedingungen festgelegt.
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