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über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Verwahrungsgeschäft

1. Geschäftsbereich einer Bank, der die Vermietung von Schrankfächern, Safes, Tresorraum usw. und die Aufbewahrung von verschlossenen Verwahrstücken, deren Inhalt die Bank nicht zur Kenntnis nimmt, umfasst (verschlossenes Depot). 2. Verwahrung von Wertpapieren im offenen Depot. Bez. der AGB der Banken nur für das Depotgeschäft (Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren).



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