verschlossenes Depot
geschlossenes Depot.
(Fälschl.) Bez. f. im Verwahrgeschäft der Bank eingelagerte Verwahrstücke. Die zu verwahrenden Gegenstände (z. B. neben Wertpapieren auch Gold, Schmuckstücke, Urkunden) werden in verschlossenen Behältnissen der Bank zur Verwahrung anvertraut (Safe-, Schliessfach-, Tresorgeschäft). Hier wird irreführend von Depot gesprochen; tatsächlich liegt ein Verwahrvertrag, evtl. verbunden mit einem Mietvertrag hins. des Safes, mit der Bank zu Grunde.
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