Verwaltung von Sicherheiten im Eurosystem
Die NZB verwenden in ihren Systemen zur Verwaltung von Sicherheiten entweder Pfandpool- oder Kennzeichnungsverfahren oder auch eine Kombination aus beiden. Beim Kennzeichnungsverfahren wird jede einzelne Sicherheit (einschl. vorab hinterlegter Sicherheiten), die ein Geschäftspartner der jeweiligen Zentralbank stellt, an einen bestimmten vom Eurosystem erhaltenen Kreditbetrag gebunden. Beim Pfandpoolverfahren decken nicht einzelne Sicherheiten, sondern der Sicherheitenpool als Ganzes alle an einen Geschäftspartner gewährten Kredite ab.
<< vorhergehender Fachbegriff |
|
nächster Fachbegriff >> |
|
|
|
|