Sicherheitenpool
1. Zusammenfassung von einem gemeinsamen Kreditnehmer jeweils gestellten Kreditsicherheiten im Falle einer Kreditvergabe durch mehrere Banken. Jede Bank partizipiert am Sicherheitenpool entsprechend ihrem Kreditbetrag. Damit es nicht zu ungerechtfertigten Verschiebungen kommt, wird i. d. R. eine Saldenausgleichsregelung vereinbart. Jedes Institut haftet jeweils bis zur vereinbarten Kredithöhe. Zufällig geringere Inanspruchnahmen, z. B. auf dem Kontokorrentkonto einer Bank, werden dann durch Umbuchungen ausgeglichen. Sicherheitenpool werden oft gebildet, wenn ein gemeinsamer Kunde in Schwierigkeiten gerät, damit keine Bank ihre Kredite kündigt. Eine der Banken, oft das Institut mit der höchsten Kreditsumme, übernimmt die Verwaltung des Sicherheitenpool und erhält dafür eine Verwaltungsgebühr. Die Einzelheiten werden in einem Sicherheitenpoolvertrag geregelt. – 2. Alternative der rechtlichen Ausgestaltung befristeter Liquiditätstransaktionen beim Einsatz geldpolitischer Instrumente des ESZB i. Sicherheitenpool einer “Verpfändung” gegenüber der “Verpensionierung”, die von der ESZB-Satzung in Art. 18 generell erlaubt ist. – Das wesentliche Charakteristikum besteht darin, dass die Geschäftspartner refinanzierungsfähige Sicherheiten in einen Pfandpool einbringen, auf dessen Grundlage Refinanzierungsgeschäfte abgeschlossen werden können. Es tritt dabei eine Entkoppelung der individuellen Sicherheit von den einzelnen Refinanzierungsgeschäften ein, die verfahrenstechnische Vorteile bietet. Es erübrigt sich beim Pfandpoolverfahren ein neubewertungsbedingter Margenausgleich (durch Sicherheiteneinforderung oder Sicherheitenfreigabe), zumal sich die Neubewertungen i. Allg. lediglich in Schwankungen des freien, nicht durch Refinanzierungsgeschäfte belegten Teils des Sicherheitenpool niederschlagen. Dazu kommt eine flexiblere Disposition für die Geschäftspartner, da sich der jederzeitige Austausch oder Ersatz von Sicherheiten sowohl aus verfahrenstechnischen als auch aus rechtlichen Gründen wesentlich einfacher darstellen lässt als dies bei der Verpensionierung (Wertpapierpensionsgeschäfte) möglich ist. Darüber hinaus sollen auch bei der Deutsche Börse Clearing AG verwahrte refinanzierungsfähigen Sicherheiten verfahrenstechnisch einfach und für geldpolitische Transaktionen flexibel nutzbar gemacht werden. Insofern erweitert sich das “interne” Dispositionsdepot bei der Deutschen Bundesbank (Wertpapierdepot sowie Bestand an nicht marktfähigen Sicherheiten) um einen “externen” Teil-Pool zu einem Gesamtpool.
Vereinbarung verschiedener Kreditgeber eines Kreditnehmers, das die ihnen gestellten Sicherheiten gemeinsam verwaltet und verwertet werden.
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