Sicherheitenpolitik im Eurosystem
Der weltweit praktizierten Zenralbankpolitik entspr. stellt das Eurosystem dem Bankensektor Liquidität nur gegen Sicherheiten zur Verfügung; nach der Satzung von ESZB und EZB sind für alle Kreditgeschäfte des Eurosystems ausreichende Sicherheiten zu stellen. Lt. EZB muss mittels Hinterlegung ausreichender Sicherheiten das Eurosystem vor möglichen Verlusten aus seinen Kreditgeschäften geschützt werden. Es hat, wie die EZB ausdr. vermerkt, geringe Risikoeignung, da es die ihm gestellten Sicherheiten hinreichend geschützt wissen und seine finanzielle Unabhängigkeit wahren muss. Ferner-so die EZB weiter- muss der Zugang zu Zentralbankgeld auf den Grundsätzen der Transparenz und Gleichbehandlung basieren. Unbesicherte Kreditvergabe ist nach Ansicht der EZB weder mit diesen Prinzipien noch der Rechenschaftspflicht der Zentralbank vereinbar, da sie gewisse Ermessensausübung hins. des Adressenaus-fallrisikos notwendig machen würde. Auf der anderen Seite muss lt. EZB bei Besicherung von Zentralbankkrediten sichergestellt sein, dass das Eurosystem seine Aufgaben wirksam erfüllen kann, und daher müssen die Geschäftspartner über genügend Sicherheiten verfügen, damit das Eurosystem Liquidität im Rahmen von Geldpolitik und Zahlungsverkehr in der von ihm für erforderlich gehaltenen Menge zur Verfügung stellen kann. Sollte - so die EZB - die Besicherungspolitik darin resultieren, dass im gesamten Bankensektor oder in einem grossen Teil Mangel an Sicherheiten entsteht, würde die Effizienz des Sicherheitenrahmens des Eurosystems in Frage gestellt. Eine besondere Rolle für die Formulierung der Sicherheitenpolitik des Eurosystems spielen lt. EZB die Grundsätze operationaler Effizienz und Kontinuität. Operationale Effizienz bedeutet, dass die geldpolitischen Instrumente und Verfahren, zu denen die Rahmenregelungen für Sicherheiten gehören, die effiziente Erfüllung der Aufgaben des Eurosystems insb. im Hinblick auf die Ausführung der Geldpolitik und das reibungslose Funktionieren der Zahlungssysteme ermöglichen sollen. In praxi hat das Erfordernis operationaler Effizienz diverse Konsequenzen: Lt. EZB benötigen die Geschäftspartner des Eurosystems zum einen für geldpolitische Zwecke und für Innertageskredite genügend Sicherheiten mit angemessenen Risikomerkmalen, was auch bedeutet, dass die Geschäftspartner tatsächlich Zugang zu ausreichenden refinanzierungsfähigen Sicherheiten auf nationaler oder Grenzen überschreitender Ebene haben müssen. Zum Zweiten muss angesichts des engen Zeitrahmens bei Kreditgeschäften und der Verfahrenskosten das Spektrum der refinanzierungsfähigen Sicherheiten vom Eurosystem sowie von den Geschäftspartnern und Wertpapierabwicklungssystemen sowohl auf nationaler als auch Grenzen überschreitender Basis einfach und effizient genutzt werden können.
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