Zahlungssysteme
1. Systeme, über die Zahlungen geleistet und entgegengenommen werden können. Dies sind neben den traditionellen Systemen des Zahlungsverkehrs überhaupt vor allem das ec-Kartensystem, GAA, Electro-niccash, Online-, Internetzahlungssysteme, Kreditkarten der verschiedenen Arten, Wert-, Kundenkarten der Banken und Handelsunternehmen, ferner sonstige elektronische Zahlungsübertragungsmöglichkeiten. 2. Zahlungssysteme haben in heutigen Volkswirtschaften eine ganz wesentliche Bedeutung, zumal ein Grossteil der wirtschaftlichen Aktivitäten über solche Systeme abgewickelt wird. Sie sind, wie die EZB schreibt, wichtigstes Medium für die Verteilung von Liquidität an die bzw. unter den Marktteilnehmern. Zentralbanken nutzen Zahlungssysteme zur Durchführung ihrer geldpolitischen Operationen und Innertageskreditgeschäfte. Da solche Zentralbankgeschäfte besichert sein müssen, stehen Wert-papierverrechnungs- und -abwicklungs-, Zahlungssysteme und Geldpolitik in engem Konnex. Darüber hinaus trägt auch Einführung von Echtzeitbruttosystemen durch die Zentralbanken, bei denen die Verarbeitung und Verrechnung in Zentralbankgeld transaktionsorientiert (ohne Netting) und in Echtzeit (fortlaufend) erfolgen, dazu bei, dass Teilnehmerbanken vertärkt Zentralbankgeld nachfragen. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Zahlungsverkehr haben Zentralbanken eine Reihe Instrumente: Sie können Zahlungssysteme betreiben, als Katalysator für Veränderungen dienen und Sicherheits- und Effizienzstandards fixieren, die mittels Regelungsbefugnissen umgesetzt werden können. Aus allen solchen Gründen müssen Zahlungs- wie auch Wertpapierverrechnungssysteme sicher und effizient sein. Zentralbanken sind bemüht, international anerkannte Definitionen für die wichtigsten Konzepte festzulegen, die von ihnen auf diesem Gebiet verwendet werden. Zahlungssysteme bestehen aus Instrumentarium, Bankverfahren und i. d. R. Interbanküberwei-sungssystemen, die den Geldumlauf vereinfachen. Im Besonderen bedarf es u. a. einheitlicher technischer Standards und Verfahren für die Zustellung von Zahlungsnachrichten an die Teilnehmer sowie gemeinsamer Verfahrensweisen und Regelungen, z.B. hins. Zugangsvoraussetzungen und Preisgestaltung.
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