Zahlungssystemüberwachung
Beinhaltet nach Darstellung der EZB Festlegung von Standards für Zahlungssysteme und Überprüfung ihrer Anwendung. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Zahlungsverkehr können Zentralbanken u. a. Sicherheits- und Effizienzstandards festlegen, die bei Bedarf mittels bestimmter Regelungsbefugnisse umgesetzt werden können. Diese Überwachung unterscheidet sich deutlich von der Bankenaufsicht, da Zahlungssystemüberwachung lt. EZB Systeme, Regelungen und Instrumente betrifft und - basierend auf einem Mixtum aus moralischem und regulativem Druck - primär Funktionsfähigkeit des Systems gewährleisten soll, indem Aufbau und Funktionsweise überprüft werden. Zahlungssystemüberwachung ist Aufgabe der Zentralbank. Zahlungs- - wie auch Wertpapierverrechnungsund -abwicklungssysteme - müssen, wie die EZB betont, nicht nur sicher, sondern auch für Nutzer und Gesamtwirtschaft effizient und zweckmässig sein, wobei ein Kom-promiss zwischen möglichst niedrigen Kosten und Erreichung anderer Ziele - z.B. max. Sicherheit - realisiert werden muss. Zentralbanken und Aufsichtsinstanzen legen Mindeststandards für Sicherheit und Effizienz fest und sprechen Empfehlungen aus, die den Betreibern von Zahlungs- sowie Wertpapierverrechnungs- und -abwick-lungssystemen bei ihren Entscheidungen Orientierungshilfe sind. Diese Standards und Empfehlungen fördern, wie die EZB weiter schreibt, Wettbewerb zwischen Zahlungssystemen und tragen zur Vermeidung regulativer Arbitrage bei. Sie können bis zu bestirntem Ausmass zu einheitlicheren Regelungen und Verfahren führen.
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