Fusion
Fusion ist der Zusammenschluss von zwei oder mehreren zuvor
selbständigen Unternehmen zu einer Gesellschaft. Abhängig davon, ob die
Unternehmen auf demselben oder unterschiedlichen Märkten oder auf
verschiedenen Produktionsstufen tätig sind, wird zwischen horizontalen,
vertikalen und konglomeraten (diagonalen) Fusionen unterschieden. Durch die Fusion von vormals selbständigen Unternehmen entsteht
ein neues. Zweck des Zusammenschlusses können sein:
- die
Vergrößerung der Marktmacht,
- die
Zusammenlegung nicht ausreichend ausgelasteter Produktionsbetriebe,
- der Erwerb oder
die Kombination von Know How (Synergieeffekte),
- die Vermeidung
von Parallelforschung,
- gemeinsame
Entwicklung neuer Produkte und Verfahren.
Meist werden mehrere dieser Ziele gleichzeitig verfolgt. Die
Unternehmen können dabei vor dem Zusammenschluss (oder einer feindlichen
Übernahme) auf demselben Markt als Wettbewerber aufgetreten oder auch
auf unterschiedlichen Märkten tätig gewesen sein. Je nach Ausgangslage vor dem
Zusammenschluss unterscheidet man zwischen horizontalen,
vertikalen
und konglomeraten
(diagonale) Fusionen.
Eine Sonderform der Fusion sind so genannte
Gemeinschaftsunternehmen. Darunter sind gemeinsame Tochterunternehmen von zwei
oder mehreren Unternehmen zu verstehen. Solche Gemeinschaftsunternehmen werden
oft zur Realisierung bestimmter gemeinsamer Projekte gegründet.
Die Problematik von Fusionen liegt vor allem im Bereich des
Wettbewerbs. Schließen sich Unternehmen zusammen, die in einem Markt tätig
sind, in dem nur wenige Unternehmen miteinander im Wettbewerb stehen, so kann
dies dazu führen, dass ein Monopol entsteht oder das fusionierte Unternehmen
gegenüber den verbleibenden Mitbewerbern eine übermächtige Position aufbaut.
Aus diesem Grund werden Fusionen in Deutschland bzw. in der Europäischen Union
von Kartellbehörden
ebenso überwacht wie die Bildung von Kartellen. Die Wirksamkeit der Kontrollen
ist aber sehr umstritten. Die Regelungen bezüglich der Fusionskontrolle sind in
der Bundesrepublik im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) festgelegt.
Abhängig davon, ob es sich um eine horizontale, vertikale oder
konglomerate Fusion handelt, drohen unterschiedliche Gefahren für den
Wettbewerb. Gefahren bei
- horizontalen
Fusionen: Kommt es aufgrund von horizontalen Fusionen zu einer
Konzentration weniger Unternehmen auf demselben Markt, so kann die Folge
sein, dass die verbleibenden Unternehmen untereinander Preisabsprachen
treffen. Es kann auch sein, dass das durch eine Fusion entstandene
Unternehmen im Vergleich zu den anderen Unternehmen am Markt so groß wird,
dass die Konkurrenten zu keinem echten Wettbewerb mit dem Konzern mehr
fähig sind und daher nur noch den Aktionen des großen Unternehmens (der
dann zum Preisführer wird) folgen. Für die Nachfrager kann eine solche
Wettbewerbsbeschränkung negative Folgen haben, da oft überhöhte Preise und
Kosten sowie eine nachlassende Qualität daraus resultieren. Zudem werden
die Unternehmen nicht mehr so viel Geld in Forschung und Entwicklung sowie
in die Verbesserung ihrer Produkte und Dienstleistungen investieren. Dem
Markt fehlt die Kontrolle und der Ansporn des Wettbewerbs.
- vertikalen
Fusionen: Eine Gefahr für den Wettbewerb kann beispielsweise entstehen,
wenn ein Unternehmen, das auf einem Markt eine sehr starke Position hat -
also entsprechend groß und finanzkräftig ist - mit einem Unternehmen auf
einem anderen Markt fusioniert. Das Unternehmen kann seine finanzielle
Macht dazu nutzen, die anderen Unternehmen auf dem Markt zu bekämpfen und
dadurch den Wettbewerb auszuschalten. Man spricht hier von der
Hebelwirkung einer solchen Fusion. Eine andere Möglichkeit ist, dass ein
Produzent beispielsweise mit einem Rohstofflieferanten fusioniert und anschließend
den Mittbewerbern auf dem eigenen Markt die Rohstoffbelieferung verweigert
oder von ihnen dafür überhöhte Preise verlangt.
- konglomeraten
Fusionen: Auch hier liegt die Gefahr darin, dass ein entstehendes
Großunternehmen seine wirtschaftliche Macht gegenüber kleineren
Unternehmen nutzt und dadurch der Wettbewerb zum Erliegen kommt. So hat
ein diversifiziertes Großunternehmen beispielsweise die Möglichkeit der
Mischkalkulation: Es kann Verluste bei einem Produkt durch Gewinne bei
einem anderen Produkt ausgleichen. Es kann dann z.B. auf einem Markt die
Preise seiner Produkte unter die Preise seiner Konkurrenten senken, obwohl
auch bei ihm dadurch Verluste entstehen. Die Konkurrenten, die keine
Mischkalkulation betreiben können, werden so aus dem Markt gedrängt. Hat
das Unternehmen seine Konkurrenten zur Aufgabe gezwungen, kann es seine
Preise wieder anheben. Da es keine Konkurrenten mehr hat, bei denen die
Nachfrager die Produkte billiger kaufen können, sind sie ihm weitgehend
ausgeliefert und müssen überhöhte Forderungen akzeptieren. Diversifizierte
Großunternehmen haben zusätzlich Kostenvorteile bei der Kreditaufnahmen
bei Banken oder beim Abschluss von Versicherungen, weil sie auf Grund
ihrer beherrschenden Marktstellung bessere Sicherheiten bieten können.
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