Home | Finanzlexikon | Börsenlexikon | Banklexikon | Lexikon der BWL | Überblick | ||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||
Fusion durch AufnahmeArt der Fusion von Banken, bei der eine Bank ihr Vermögen als Ganzes an eine andere Bank oder ein anderes Finanzinstitut überträgt. Aufnehmendes Institut kann nur eine AG, KGaA oder ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit sein. Anders: Fusion durch Neubildung.
|
||||||||||||||||||||||||||||
Weitere Begriffe : Stagnation der Kurse | Wertpapierzinsnettopositionen | Kongruenz von Statusfaktoren | ||||||||||||||||||||||||||||
Copyright © 2015 Wirtschaftslexikon.co Banklexikon | Börsenlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum All rights reserved. |