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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Marktmacht

Fähigkeit eines Unternehmens oder einer Gruppe von Unternehmen, sich durch wettbewerbsbeschränkende Maßnahmen Vorteile gegenüber anderen Marktteilnehmern zu verschaffen. Der Einsatz von Marktmacht im Wettbewerb wird im deutschen Wettbewerbsrecht als missbräuchliche Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung verfolgt (marktbeherrschende Unternehmen). Kriterium der Wettbewerbstheorie zur Charakterisierung des Wettbewerbsgrads an einem bestimmten Markt, z. B. dem Bankenmarkt oder dessen Teilmärkten. Begr.f. einen Markt, an dem geringer Wettbewerb herrscht bzw. die Marktteilnehmer hohe Einflussmöglichkeiten auf die Marktgegenseite haben, wie an vielen Bankmärkten gegeben. marktmässige In der Wirtschaftssoziologie: Form der ökonomischen Macht. Die Marktmacht ist um so grösser, je weniger ein Teilnehmer am Austausch von Waren im Verhältnis zu den anderen darauf angewiesen ist, eine bestimmte Tauschbeziehung einzugehen. So sind die Arbeiter den Kapitalisten grundsätzlich unterlegen, weil sie als Waren nur ihre Arbeitskraft anbieten können und auf deren Verkauf für ihren Lebensunterhalt angewiesen sind. Weitere Formen der Marktmacht sind Monopole oder Kartelle, die die Handlungsfähigkeit der anderen Marktteilnehmer stark einschränken. In der Wettbewerbstheorie be­zeichnet der Begriff Marktmacht den Grad der Marktbeherrschung (als Gradmesser der Abwesenneit von vverroeweruI omen eine mamspaRei, durch die diese einer anderen Marktpartei trotz formaler Gleichstellung (Anbieter/Nachfrager; Ar­beitgeber/Arbeitnehmer) wirtschaftlich überlegen ist. Nach Gerard Gäfgen drückt die Marktmacht sich in der Möglichkeit aus, die eigenen Bedin­gungen auch gegen den Widerstand eines ande­ren Marktteilnehmers durchzusetzen und “das ei­gene Realeinkommen auch auf Kosten des Real­einkommens des Tauschpartners erhöhen zu können”. “Machtbeziehungen im Marketingsy­stem geben darüber Aufschluss, ob Rollenerwar­tungen potentielle oder aktuelle Entscheidungs­prämissen für die Systemmitglieder darstellen. Das Beziehungsmuster der Machtverhältnisse spiegelt eine bestimmte Machtverteilung im Mar­ketingsystem wider” (Heribert Meffert). Gäfgen unterscheidet zwischen vier Grundfor­men der Marktmacht. Dabei ist Marktlagenmacht das Resultat eines partiellen oder totalen Nachfrage- oder Angebotsüberschusses,   Käufermarkt oder                Verkäufermarkt. Marktformenmacht ist das Resultat wirtschaftlicher Konzen­tration, in der Praxis auf der Seite der Anbieter, und wirkt sich in der Regel als Wettbewerbsbe­schränkung aus. In Marktverbandsmacht drückt sich organisierte politisch-wirtschaftliche Macht aus. Marktklassenmacht wiederum entsteht durch die Existenz eines beliebigen informellen sozialen Gebildes, durch welches das Verhalten einer Anbieter- oder Nachfragerrolle normiert oder direkt beeinflußt wird.



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