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TochterunternehmenTochtergesellschaft. Nach KWG und UBGG Unternehmen, die als Tochterunternehmen i. S. § 290 HGB gelten oder auf die ein beherrschender Einfluss ausgeübt werden kann, ohne dass es auf Rechtsform und Sitz ankommt.
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Weitere Begriffe : Verfügungsfähigkeit | Bereichsausnahme für Banken | Wirkungsabschätzung | ||||||||||||||||||||||||||||
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