Bezugsrechtsausübung
Vorgang unter Bankeneinschaltung. Erfolgt nach Massgabe der im Bezugsangebot bekannt gegebenen Bezugsbedingungen. I. d. R. wird der Aktionär, der sein Bezugsrecht ausüben will, seine Depotbank beauftragen, die jungen Aktien zu beziehen. Sollte ein Kunde seiner Bank bis zum vorletzten Tag der Bezugsrechtsnotierung keinen Auftrag zur Bezugsrechtsausübung erteilt haben, verkauft diese i. d. R. das Bezugsrecht am letzten Handelstag für Rechnung ihres Kunden an der Börse.
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