Bedingungen
Nach KWG Begr. bei Ermittlung der Höhe des haftenden Eigenkapitals. Ob die mit einem massgeblichen Kapitalgeber vereinbarten Konditionen marktmässig sind, muss die Bank nach Auffassung der BaFin zum Zeitpunkt der Kreditvergabe in eigener Verantwortung entscheiden. Sie muss dabei unter Berücksichtigung aller für die Konditionengestaltung wesentl. Gesichtspunkte - wie Art und Grösse des Kredits, Bonität des Kreditnehmers - die durch sorgfältige Untersuchungen festgestellten jeweiligen Marktverhältnisse zum Vergleich heranziehen. Der Abschlussprüfer muss das Urteil der Bank auf seine Vertretbarkeit überprüfen und im Prüfungsbericht dazu eingehend Stellung nehmen. Als objektiven Anhaltspunkt für die Beurteilung der Marktmässigkeit der Konditionen kann der Prüfer dabei die in der Zinsstatistik der Bundesbank veröffentlichten Angaben zu Grunde legen, die nach Kreditart und Laufzeit differenziert sind.
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