Depotgebühr(en)
Gebühren, die die Bank für die Verwahrung und Verwaltung der Wertpapierbestände berechnet. Die Gebührenberechnung erfolgt auf Basis des Depotauszugs.
Von der Bank ihren Depotkunden berechnetes Entgelt für ihre Dienstleistungen der Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren im Rahmen des Depotgeschäfts. Die Berechnungsgrundlagen sind unterschiedlich und u.a. gestaffelt nach Nennwert und Kurswert, Bestand und Umsatz, Wertpapierarten, Verwahrungsart. Mittels Staffelung soll dem unterschiedlichen Aufwand für die verschiedenen Verwahrarten Rechnung getragen werden. Für Kleinstdepots werden Mindestge- bühren erhoben. Aus Sicht der Kunden sind heute die Depotgebühren hoch; die meisten Banken haben sie über die letzten Jahre erheblich erhöht, ohne allerdings zusätzliche Leistungen zu bieten. Die von manchen Instituten vorgenommene mit unterschiedlich hohen Sätzen belegte getrennte Berechnung nach Abwicklung und Beratung o. Ä. ist ledigl. Vorwand für stark erhöhte Gesamtgebühren. Zudem sind manche Banken von der herkömmlich üblichen jährlichen Depotgebührenbelastung zur vierteljährlichen übergegangen, was für sie ebenfalls höhere Erträge bedeutet. Anders als früher werden heute auch von ihnen selbst emittierte Wertpapiere bzw. von ihnen verkaufte Investmentanteile ihrer eigenen Tochter-KAG mit den allgemeinen Depotgebühren belegt. Nur sehr wenige Institute bieten kostenlose Depotverwahrung an. Schuldverschreibungen des Bundes und seiner Sondervermögen (Anleihen, Schatzbriefe, Schatzanweisungen usw.) können bei der Bundesschuldenverwaltung in Depotverwaltung gegeben werden; Depotgebühren fallen hier - anders als bei deren Verwahrung durch eine Bank - für den Kunden nicht an.
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