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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Aufwand

(engl. expenditure, expense) Allgemein bezeichnet Aufwand den mengen oder wertmäßigen Verbrauch eines Güterbestandes. In der Betriebswirtschaftslehre ist Aufwand ausschließlich eine Wertgröße. Es handelt sich um den Verbrauch des Eigenkapitals während einer Periode, der durch die Unternehmenstätigkeit hervorgerufen wurde. Der Erfolg unternehmerischer Tätigkeit wird an der Veränderung des Eigenkapitals gemessen. Er wird bestimmt von positiven und negativen Erfolgsbeiträgen. Zu den negativen Erfolgsbeiträgen zählen z. B. Löhne und Gehälter, der Verbrauch von Roh, Hilfs und Betriebsstoffen (Produktionsfaktoren), die Abnutzung des Anlagevermögens usw. Wenn der Erfolg im Rahme des externen Rechnungswesens (Rechnungswesen, externes) ermittelt wird, können als negative Erfolgsbeiträge nur Vorgänge erfasst werden, die auch zu Zahlungsverpflichtungen geführt haben oder wahrscheinlich noch führen werden. Sie werden Aufwand genannt. Aufwand ist demnach der an Ausgaben gemessene Verbrauch von Gütern und Diensten während eines Abrechnungszeitraums. Er wird in der Erfolgsrechnung den Erträgen gegenübergestellt und zum Unternehmensergebnis (Gewinn oder Verlust) aufgerechnet. Für tiefer gehende Erfolgsanalysen werden Verbrauchsursachen näher erfasst; insbesondere werden Aufwendungen für den eigentlichen Leistungsauftrag (Betriebsaufwand) von den nicht betriebszweckbezogenen, zeitraumfremd erfassten oder nicht wertangemessen ausgewiesenen Aufwendungen getrennt. Letztere werden aus der Sicht der Erfolgsquelle «Betrieb» als neutrale Aufwendungen bezeichnet.

Mit der Aufwandszerlegung leistet die Buchführung wesentliche Vorarbeiten für das interne Rechnungswesen (Rechnungswesen, internes), in dem Kosten und Leistungen ermittelt und gegeneinander zum Betriebsergebnis aufgerechnet werden. Allerdings handelt es sich bei dem ordentlichen betrieblichen Zweckaufwand der k Finanzbuchführung nur um pagatorische (auf Zahlungsvorgängen beruhende) Kosten, die in der Betriebsbuchführung um Anders und Zusatzkosten ergänzt werden.



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