Rechnungswesen
Unter dem Rechnungswesen versteht man das System zur zahlenmäßigen, d. h. mengen- und wertmäßigen Erfassung, Aufbereitung und Darstellung der wirtschaftlichen Situation eines Unternehmens (= betriebliches Rechnungswesen) oder einer Volkswirtschaft (= volkswirtschaftliches Rechnungswesen). Das betriebliche Rechnungswesen wird dabei in der Regel in vier Funktionsbereiche unterteilt, die je nach Größe des Unternehmens eigene organisatorische Einheiten (Abteilungen) bilden, d. h.:
Buchhaltung und Jahresabschluss
* Buchführung
* Inventar
* Jahresabschluss
* Sonderabschlüsse
Steuern
* Ertragsteuern
* Substanzsteuern
* Verkehrssteuern
* Auslandssteuern
Kostenrechnung und Leistungsrechnung
* Kostenartenrechnung
* Kostenstellenrechnung
* Kostenträger-Stückrechnung
* Kostenträger-Zeitrechnung
* Kurzfristige Erfolgsrechnung (Betriebsergebnisrechnung)
Investition und Finanzierung
* Investitionsrechnung
* Finanzwirtschaft (Cash- und Treasury-Management)
* Finanzplanung
* Unternehmensplanung
Jeder dieser Bereiche hat unterschiedliche Aufgabenstellungen und demzufolge auch unterschiedliche Rechenelemente (Erfolgsgrößen). Dennoch bestehen zwischen ihnen interdependente Beziehungen. Überlagert werden die Funktionsbereiche daher von einem Berichtswesen (Betriebswirtschaftliche Statistik), das vor allem auch die Aufgabe hat, die interdependenten Zusammenhänge zwischen den Bereichen aufzuzeigen und im Rahmen von Management-Informationssystemen an die Entscheidungsträger heranzutragen. Teilweise werden die Aufgabenstellungen auch in Form von Projektarbeiten mit Mitarbeitern aus den unterschiedlichen Bereichen des Rechnungswesen abgewickelt, z. B. im Rahmen sog. Due Diligence Untersuchungen beim Kauf neuer Unternehmen. Zur Zeit werden in vielen Unternehmen Maßnahmen zum Reengineering des Rechnungswesens eingeleitet (Lean Management), indem versucht wird, das externe Rechnungswesen (insb. Jahresabschluss) und das interne Rechnungswesen (insb. Kostenrechnung) im Hinblick auf die Rechen- und Ergebnisgrößen möglichst weitgehend zu vereinheitlichen, d. h. letztlich die externe Rechnungslegung stärker an betriebswirtschaftlichen Kriterien (u. a. im Rahmen von Überlegungen zur Umstellung auf US-GAAP bzw. IAS) auszurichten.
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