Erfolgsrechnung
(engl. income statement) Eine Erfolgsrechnung ermittelt den Erfolg eines Unternehmens für einen bestimmten Zeitraum. Im externen Rechnungswesen (Rechnungswesen, externes) wird hierzu eine auf Erträgen (Ertrag) und Aufwendungen (Aufwand) basierende Gewinn und Verlustrechnung (GuV) entsprechend den handelsrechtlichen Bestimmungen nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 Handelsgesetzbuch [HGB]) oder dem Umsatzkostenverfahren (§ 275 Abs. 3 HGB) jährlich erstellt. Im internen Rechnungswesen (Rechnungswesen, internes) wird zur Unternehmenssteuerung eine auf Erlösen bzw. Leistungen und Kosten beruhende kurzfristige Erfolgsrechnung (Betriebsergebnisrechnung, Kostenträgerzeitrechnung; Kostenträgerrechnung) für das Geschäftsjahr und insbesondere unterjährig (i. d. R. monatlich) durchgeführt und der Betriebserfolg (Betriebsergebnis) ermittelt. In Abhängigkeit von den verfolgten internen Rechnungszwecken kann die kurzfristige Erfolgsrechnung unternehmensspezifisch strukturiert werden. In der Praxis haben sich zwei Verfahren herausgebildet: a) das Gesamtkostenverfahren, das i. d. R. auf Vollkostenbasis angewandt wird, und b) das Umsatz kostenverfahren, das sowohl auf der Grundlage von Voll als auch auf Teilkosten (Teilkostenrechnung) den Betriebserfolg ausweist (z. B. Deckungsbeitragsrechnung [ Deckungsbeitrag, Direct Costing], Fixkostendeckungsrechnung). Die kurzfristige Erfolgsrechnung kann als Ist , Normal oder Planerfolgsrechnung gestaltet werden.
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