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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Ertrag

(engl. earnings, return, income, gain) Ertrag ist ein in unterschiedlicher Bedeutung verwendeter Begriff für den Zuwachs einer Kontrollgröße innerhalb eines Zeitraumes. 1. In der Volkswirtschaftslehre ist Ertrag eine Mengengröße für Güter, die in einem Zeitraum durch den Einsatz von Produktionsfaktoren erwirtschaftet werden. Zusammenhänge zwischen Faktoreinsatz und Ertrag werden in der Wirtschaftstheorie mit Produktionsfunktionen, z. B. dem Ertragsgesetz, erklärt. 2. In der Betriebswirtschaftslehre ist Ertrag dagegen allgemein eine Wertgröße, welche das Ergebnis des Werteschaffens einer Unternehmung (Unternehmen) in einem Zeitraum ausdrückt (Gesamtertrag). Die Wirkung des Ertrages ist eine Brutto igenkapitalmehrung ( Eigenkapital); die Netto Veränderung des Eigenkapitals in einer Periode ( Gewinn bzw. Verlust) ergibt sich erst, nachdem in der Gewinn und Verlustrechnung (GuV) vom Ertrag der Aufwand als Wertverbrauch aus Unternehmenstätigkeit abgezogen wurde.

Der Ertrag wird in der Buchführung differenziert erfasst, um einen Einblick in die Erfolgsquellen zu erhalten. Die betriebswirtschaftliche Unterscheidung betrifft a) Ertragsentstehung (Umsatzerlöse [ Umsatz], Zinsen, Mieten usw.), b) Zurechnung zu einem Kontrollbereich (Betriebsertrag, betriebsfremder Ertrag), c) Zeitraum der Ertragserfassung (perodischer Ertrag, periodenfremder Ertrag) und d) Bewertung (wertrichtig, wertunangemessen insbes. aufgrund sog. bilanzpolitischer Maßnahmen).

Zum Betriebsergebnis zählen nur ordentliche, d. h. betriebliche, zeitraumgerecht und wertrichtig erfasste Erträge. Nicht zum Betriebsergebnis einer Periode zählen betriebszweckfremde und außerordentliche Erträge (periodenfremd oder wertunangemessen). Sie werden als neutrale Erträge bezeichnet und mit den neutralen Aufwendungen zum neutralen Ergebnis aufgerechnet. Handelsrechtlich wird mit der Gliederung der Erfolgsrechnung lt. § 275 Handelsgesetzbuch (HGB) eine andere Ertragsabgrenzung vorgenommen: Ordentliche Erträge zählen dort zum Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit; außerordentliche Erträge sind dem Grunde nach ungewöhnlich und selten. Hier weicht die rechtliche Erfolgsabgrenzung wesentlich von der oben zunächst dargestellten traditionellen Betrachtungsweise im p Rechnungswesen ab.

3. Im allgemeinen Sprachgebrauch und in Rechtsvorschriften wird Ertrag häufig als Wertausdruck für den Nettoerfolg der Unternehmenstätigkeit, also den Gewinn, verwendet: Man erklärt gewinnabhängige Steuern als Ertragsteuern oder benutzt in Rechtsvorschriften den Ausdruck «Ertragslage», wo tatsächlich die «Erfolgslage» mit dem Verhältnis zwischen Aufwendungen und Erträgen gemeint ist (so in § 264 Abs. 2 HGB). 1. In der Produktionstheorie: während eines bestimmten Zeitraumes erstellte Produktmenge (Ausbringung). 2. In der -3 Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung: periodenbezogener monetärer Zufluss aufgrund laufender Leistungstransaktionen. Bruttowertzuwachs eines Unternehmens, der in einem bestimmten Zeitabschnitt erwirtschaftet wurde.



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Ertrag, Erträge
 
Weitere Begriffe : Soziotechnik | Synergiewirkung / Synergiewirkungen | Anticipatoryhedge, -hedging
 
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