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über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Deckungsbeitrag

(engl. contribution margin; profit contribution; contribution to fixed cost and profit combined)

Der Deckungsbeitrag ist der Beitrag der Erlöse zur Deckung der Fixkosten. Dazu müssen zunächst die mit der Leistung selbst verursachten variable Kosten gedeckt werden.

Der Deckungsbeitrag ist der Betrag, der sich nach Abzug der variable Kosten von den Verkaufsnettoerlösen ergibt und der zur Deckung der Fixkosten dient; der über die Fixkostendeckung hinausgehende Teil ist Gewinn.

Überschuss der Einzelerlöse im Verhältnis zu den Einzelkosten eines Kalkulationsobjekts, mit dem dieses zur Kostendeckung und zum Gewinn beiträgt. In der Deckungsbeitragsrechnung werden hierzu Erlöse und variable Kosten zueinander in Beziehung gesetzt.

Der Deckungsbeitrag ist der Betrag, den ein Produkt zur Deckung der gesamten fixen Kosten und zur Erzielung eines Nettogewinnes leistet. Der Deckungsbeitrag errechnet sich aus dem Preis des Gutes abzüglich der variablen Kosten oder Zurechenkosten und umfaßt Fixkosten und Gewinnteile.

Diesem sog. »absoluten« Deckungsbeitrag stehen die spezifischen (relativen) Deckungsbeiträge gegenüber (Bruttogewinn pro Einheit der Engpassbelastung).

Deckungsbeiträge (Plandeckungsbeitrag) dienen in erster Linie der Steuerung des Fertigungsprogramms. Falls das Fertigungspotential ausreicht, das nachgefragte Absatzvolumen herzustellen, wird ein Produkt dann in das Fertigungsprogramm aufgenommen, wenn sein Deckungsbeitrag positiv ist. Im Falle knapper Fertigungskapazitäten müssen jedoch die auf den Engpaßsektor bezogenen Deckungsbeiträge zur Bestimmung des optimalen Fertigungsprogramms herangezogen werden. Es kann hier beispielsweise der Fall eintreten, daß ein Produkt einem anderen Produkt mit vergleichsweise höherem absoluten Deckungsbeitrag vorgezogen wird, weil es unter Berücksichtigung der Engpaßbelastung insgesamt einen höheren Zuwachs am Gesamtgewinn beizutragen in der Lage ist. Die Prioritäten werden bei knappen Fertigungskapazitäten den Produkten mit den höchsten spezifischen (oder relativen) Deckungsbeiträgen zuerkannt.

Die Summe der Deckungsbeiträge soll sicherstellen, daß eine maximale oder zumindest befriedigende Rendite des eingesetzten Kapitals erreicht wird. Im Rahmen der Erfolgskontrolle können Deckungsbeiträge in Beziehung zu den Erlösen oder zu Deckungsbeiträgen früherer Perioden (Ist-Ist-Vergleiche bzw. Soll-Ist-Vergleiche) gesetzt werden.

Je nach Zurechnung der Fixkosten kann die Ermittlung mehrerer Dekkungsbeiträge in verschiedenen Stufen durchgeführt werden (Fixkostendeckungsrechnung).

Kontext

Häufig stellt sich erst am Ende eines Geschäftsjahres heraus, dass der Ertragserfolg ausblieb. Doch dann besteht keine Möglichkeit mehr, den Verlust auszugleichen bzw. ein unrentables Projekt rechtzeitig abzubrechen bzw. erst gar nicht zu starten.

Anwendung

Um zu ermitteln, inwieweit sich ein Projekt rentiert bzw. welche Ursachen die Kosten in die Höhe getrieben haben, wird zunächst jeder einzelne Teilbereich transparent gemacht. Dies betrifft sowohl die einzelnen Geschäftsbereiche wie die einzelnen Sortimente und Sortimentsteile bis hin zu den Produkten. In ähnlicher Form zeigt sich auch, in wieweit einzelne Abteilungen oder sogar Mitarbeiter als Profit Center bzw. Kundengruppen und Kunden zum Unternehmensgewinn beitragen.

In der Praxis wird mit einer mehrstufige Deckungsbeitragsrechnung gearbeitet. Dies lässt sich am Beispiel eines Produkts darstellen:

  • Zieht man von den Umsätzen eines Produkts die variablen Kosten ab, erhält man den Deckungsbeitrag 1.
  • Es gibt Fixkosten, die den Produkten verursachungsgerecht zugeordnet werden können. Diese bezeichnet man als erzeugnisfixe Kosten. Zieht man sie vom Deckungsbeitrag 1 ab, so erhält man den Deckungsbeitrag II.
  • Kann man Fixkostenanteile nicht mehr dem einzelnen Erzeugnis, sondern nur noch bestimmten Erzeugnisgruppen zuordnen, so handelt es sich um erzeugnisgruppenfixe Kosten. Zieht man diese vom Deckungsbeitrag II ab, so erhält man den Deckungsbeitrag III.
  • Schließlich bleiben Fixkosten übrig, die das Unternehmen betreffen und nicht mehr verursachungsgerecht zugeordnet werden können, die unternehmensfixen Kosten. Erst wenn man sie abzieht, zeigt die Summe den Gewinn an, den man mit dem jeweiligen Produkt erwirtschaftet hat.


Mit dieser Berechnungsmethode lässt sich ermitteln, wie hoch der Anteil der einzelnen Produkte, also die Deckungsbeiträge, an der Deckung der Gemeinkosten ist, die den Kostenträgern nicht direkt zugerechnet werden können. Dies wird zunächst durch die Aufspaltung der Gesamtkosten erreicht: In einen fixen Teil, also die Kosten, die unabhängig von der Beschäftigung bzw. Leistungsmenge entstehen, und in einen variablen Teil, also die Kosten, die in Abhängigkeit von der Beschäftigung bzw. Leistungsmenge entstehen.

Die Berechnung: Nettoverkaufserlös je Produkt minus variable Kosten ist der Deckungsbeitrag je Produkt. Dann werden von der Summe der Deckungsbeiträge der Produkte die fixen Kosten des Unternehmens subtrahiert. Jetzt erhält man entweder eine positive Differenz, die anzeigt, dass ein Gewinn erwirtschaftet wurde oder eine negative Differenz, die einen Verlust anzeigt.

Wird der Deckungsbeitrag eines Produkts durch die abgesetzte Menge dividiert, erhält man den Deckungsbeitrag pro Stück. Im positiven Fall wird mit jeder weiteren verkauften Mengeneinheit ein zusätzlicher Beitrag zur Deckung der Fixkosten geleistet. Dies zeigt auf: Ein Produkt kann zwar einen geringen Deckungsbeitrag pro Stück besitzen, bei hohen Stückzahlen aber kann ein bedeutender Beitrag zur Deckung der Fixkosten eintreten.

Deckungsbeitrag 1, auch DB I genannt, errechnet sich, indem vom Nettoerlös die Produktkosten abgezogen werden. Der DB I zeigt an, was der einzelne Artikel, das Produkt usw., zur Deckung der Strukturkosten eines Unternehmens beitragen. Er ist die maßgebliche Größe für die Produktbeurteilung.

Im Handel entspricht der Deckungsbeitrag I der Differenz zwischen dem Verkaufspreis netto und dem Einstandspreis eines Gutes und wird als Handelsspanne bezeichnet.

Der Deckungsbeitrag pro Einheit ist wichtig, wenn bei einem Kunden oder in einem Marktsegment ein mengenmäßiger Engpass besteht. Die Produkte mit größerem Deckungsbeitrag 1 pro Einheit sind dann förderungswürdig; meist die technisch anspruchsvolleren.

Deckungsbeitrag 1 in Prozent des Umsatzes (DBU) ist die wesentliche Kennzahl, wenn der Engpass der Umsatz des Kunden ist. Das ist dann der Fall, wenn ein Kunde einen Einkaufs-Etat einhalten muß oder wenn der Anbieter aus Finanz-Engpaßgründen die Debitorenhöhe zu begrenzen hat.

DB I pro Bezugsgrößeneinheit einer Kostenstelle ist dann relevant, wenn die verfügbare Kapazität dieser Kostenstelle den Engpaß bildet.

DB I pro Materialeinsatzeinheit (Kilogramm, Stück, Laufmeter) kommt in solchen Fällen dann zum Einsatz, wenn das Ergebnis mit beschränkt verfügbaren Materialarten maximiert werden soll. Das gilt sinngemäß für Energie-Einheiten (DB I je Kilo-Joule) oder für Materialentsorgungseinheiten aus Umweltgründen.

Bestehen gleichzeitig mehrere Engpässe, die sich gegenseitig beschränken, entstehen Optimierungsfragen, die mit den Methoden der lineare Programmierung zu lösen sind.

Saldo aus dem Erlös eines Bezugsobjektes und seinen abtrennbaren Kosten. Verbundene Kosten mehrerer Bezugsobjekte sind aus der Summe der Deckungsbeiträge der einzelnen Objekte zu decken.
Z.B. decken die Deckungsbeiträge aus allen ihren Umsätzen die Kosten einer Vertriebsabteilung.

Deckungsbeitrag nach Leistungskosten

Nettoerlös minus Leistungskosten der abgesetzten Leistung.
»Deckungsbeitrag« im üblichen Verständnis der Praxis. Bei einer Umsatzausdehnung zu konstanten Erlöspreisen nimmt dieser Deckungsbeitrag proportional mit der Absatzmenge und dem Umsatz zu.

Deckungsbeitrag nach Verkaufskosten

Nettoerlös minus Leistungskosten der abgesetzten Leistung minus Verkaufskosten.

Periodenrechnung.
Aus diesen Deckungsbeiträgen der Vertriebsabteilungen müssen die nach der Verrechnung der Leistungskosten ungedeckten Restkosten (»fixe Kosten«) abgedeckt werden; der Überschuß über diese Restkosten ist der Netto-Gewinn der Unternehmung.


siehe auch:
>>> Deckungsbeitragsrechnung,
>>> Kostenträgerrechnung,
>>> Kostenstellenrechnung,
>>> Kostenrechnung,
>>> Grenzkostenergebnis Betrag in der betriebswirtschaftlichen Kostenrechnung, den eine am Markt angebotene und erbrachte Leistung leistet, um die Fixkosten des Unternehmens zu decken und gegebenenfalls darüber hinaus einen Gewinn zu erzielen. Ergibt sich aus der Differenz des angebotenen Preises bzw. der erzielten Erlöse und den bei der Erzeugung der betreffenden Leistung aufgewandten variablen (direkten) Kosten. Der Deckungsbeitrag kann somit einerseits eine Entscheidungsgrundlage sein für die Preisfindung des einzelnen Produkts bzw. bei der Angebotskalkulation für eine einzelne Leistung; Andererseits kann auch die gesamte Ergebnisrechnung eines Unternehmens unter Deckungsbeitrags-Gesichtspunkten dargestellt eine sehr aussagekräftige Basis für das Controlling liefern: Von den Umsatzerlösen einer Periode müssen die unmittelbar der Leistungserbringung (Produktion, Dienstleistung) zuordenbaren Kosten abgezogen werden, um zum Deckungsbeitrag I zu kommen, der zur Deckung der übrigen Kosten (fixe, indirekte, Gemein-Kosten: Deckungsbeitrag II) und nach Berücksichtigung außerordentlicher Erträge/Aufwendungen zum Unternehmens-Ergebnis (EBIT) führt.



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