Home | Finanzlexikon | Börsenlexikon | Banklexikon | Lexikon der BWL | Überblick | ||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||
Rendite
Die Rendite bezeichnet den in Prozent ausgedrückten Ertrag eines Investments. Man unterscheidet zum einen zwischen Bar- und Anlagerendite und zum anderen zwischen der so genannten ex post und der ex ante Rendite. Die Rendite als Kennziffer für den relativen Erfolg einer Geldanlage wird sowohl zur Beurteilung von Anlagen in Aktien, festverzinslichen Wertpapieren und Investmentfonds, als auch zur Erfolgsmessung von Immobiliengeschäften und Unternehmensinvestitionen verwendet. Die Rendite ist die gebräuchlichste Kennzahl zur Beurteilung des relativen, also auf den Kapitaleinsatz bezogenen Erfolgs einer Kapitalanlage. Die Rendite drückt den Ertrag eines Investments in Prozent der eingesetzten Mittel aus. Die Rendite eignet sich sowohl zur Beurteilung von Investments am Kapitalmarkt und Geldmarkt, als auch zur Einschätzung des Erfolgs von Unternehmensinvestitionen sowie von Geldanlagen im Immobilienbereich. Für den Privatanleger spielt der Begriff der Rendite vor allem im Bereich der Anlage in Aktien, Anleihen, Derivaten und Investmentanteilen eine Rolle. Hierbei muss man allerdings zwischen der ex ante und der ex post Rendite unterscheiden. Als ex ante Rendite bezeichnet man die Rendite, die sich zum Zeitpunkt des Investments auf Basis geplanter Größen errechnet. Die ex post Rendite hingegen ergibt sich nach Abschluss des Investments auf Basis der tatsächlich erwirtschafteten Erträge. Die ex ante Rendite ist eine mit Unsicherheiten behaftete Größe, da nicht mit Sicherheit vorhergesehen werden kann, ob die in die Berechnung einbezogenen Größen (z.B. Dividenden und Verkaufs- oder Rückzahlungskurse) auch tatsächlich erreicht werden. Die ex post Rendite errechnet sich dagegen auf Grund bereits erfolgter Zahlungen, beinhaltet also keine Unsicherheiten mehr. Vernünftige ex ante Renditen lassen sich nur dann berechnen, wenn die zu erwartenden Zahlungen mit relativ hoher Wahrscheinlichkeit so eintreten, wie angenommen. Ex ante Renditen können zur Beurteilung verschiedener Investitionsmöglichkeiten herangezogen werden, sind also als Entscheidungskriterium zu verwenden. Die ex post Renditen dienen dagegen lediglich zur nachträglichen Beurteilung des Erfolgs eines Investments. Die Berechnung der Rendite erfolgt überall nach ähnlichem Muster, wobei die Ermittlung der Rendite von Anleihen als Grundmuster für alle anderen Verwendungsarten verwendet werden kann. Zudem gehören Anleihen zu den wenigen Anlageinstrumenten, bei denen sinnvoll eine ex ante Rendite berechnet werden kann. Rendite von AnleihenHinsichtlich der Berechnung der Rendite von Investments in Anleihen muss man zwischen der so genannten Barrendite und der Anlagerendite unterscheiden. Die Barrendite drückt einfach die in einem Jahr erhaltenen Zinszahlungen als Prozentsatz vom Kurswert aus. Da sich aber der Kurswert einer Anleihe in der Regel vom Rückzahlungswert der Anleihe unterscheidet, gibt der Barwert eine nur sehr ungenaue Vorstellung von dem tatsächlich realisierten Erfolg der Anlage. Aus diesem Grund verwendet man in der Regel die so genannte Anlagerendite zur Beurteilung der Ertragskraft einer Anleihe. Die Anlagerendite in ihrer reinen Form bezieht die exakte Restlaufzeit, den Kaufkurs, den Rückzahlungskurs, die Höhe der Zinszahlungen sowie die Stückzinsen in die Berechnung mit ein. Die Problematik liegt dabei allerdings darin, dass sich die Anlagerendite bei Einbeziehung dieser Determinanten nur mit Hilfe komplizierter mathematischer Formeln berechnen lässt. In der Regel ist die Ermittlung nur mit Hilfe von Computern mit entsprechender Software möglich. Aus diesem Grund wird die Anlagerendite meist mit Hilfe einer Faustformel ermittelt. Sie erlaubt zwar keine exakte Berechnung, gibt aber eine für die meisten Anleger genügende Annäherung. Die Anlagerendite wird häufig auch als Effektivverzinsung bezeichnet. Die Effektivverzinsung kann in die so genannte Umlaufrendite und die Emissionsrendite unterschieden werden. Die Emissionsrendite gibt an, wie hoch die Effektivverzinsung zum Zeitpunkt der Emission der Anleihe war. Ist eine Anleihe mit einem Nominalwert von 100 Euro, einem Zinskupon in Höhe von 8 Euro und einer Laufzeit von 5 Jahren beispielsweise zu einem Kurs von 101 ausgegeben worden, so beträgt die Emissionsrendite gem. "Faustformel" 7,72 Prozent. Hiervon ist die Umlaufrendite zu unterscheiden, die die Effektivverzinsung der Anleihe zu einem bestimmten Zeitpunkt nach der Emission angibt. Notiert die Anleihe beispielsweise nach einem Jahr bei 103 Euro, so beträgt die Umlaufrendite 7,03 Prozent. Die Rendite ist ein gebräuchliches Instrument zur Beurteilung und zum Vergleich von Anleihen. Stehen einem Anleger mehrere Anleihen von Emittenten gleicher Bonität zur Verfügung, sollte er immer diejenige auswählen, die die höchste Rendite aufweist. Hierbei ist aber zu beachten, dass diese Rendite nur dann mit Sicherheit erzielt werden kann, wenn die Anleihe bis zum Laufzeitende gehalten wird. Wird die Anleihe vor Ende der Laufzeit verkauft, kann die tatsächliche Rendite aufgrund des dann zu erzielenden Kurses von der Rendite abweichen, die zum Zeitpunkt des Kaufs berechnet wurde. Ein weiterer Punkt, der bei der Beurteilung von Investments mit Hilfe der Rendite zu beachten ist, liegt in der Tatsache, dass die Rendite die Wiederanlagemöglichkeiten der Zinserträge (Zinseszinseffekt) nicht in die Berechnung mit einbezieht. Rendite von AktienAnders als bei Anleihen lässt sich die Rendite von Aktien zum Zeitpunkt des Erwerbs der Aktien kaum berechnen, da der Rückzahlungskurs nicht bekannt ist. Eine Renditeberechnung kann also lediglich nach Abwicklung des gesamten Geschäfts, also nach abgeschlossenem Kauf und Verkauf der Aktie stattfinden. Daher eignet sich die Rendite nur sehr bedingt als Entscheidungskriterium beim Erwerb von Aktien. Lediglich die so genannte Dividendenrendite wird teilweise als Kriterium für die Attraktivität von Aktien herangezogen. Die Rendite als solche, die sich bei Aktien unter Berücksichtigung des Kauf- und Verkaufskurses (Gewinn oder Verlust), der gezahlten Dividenden sowie der Gesamtanlagedauer ergibt, lässt sich lediglich zur nachträglichen Beurteilung des Anlageerfolges verwenden. Auch bei der Erfolgsermittlung von Anlagen in Investmentfonds lässt sich die Rendite nur als nachträglicher Erfolgsindikator verwenden, nicht aber als Entscheidungskriterium für die Auswahl verschiedener Fonds. Eine Ausnahme hiervon bilden lediglich Fonds, die eine feste Laufzeit sowie einen garantierten Mindestrücknahmepreis haben. Hier lässt sich schon vor Ende des Investments eine Mindestrendite errechnen. Auch bei der Anlage in Immobilien bzw. Immobilienfonds lässt sich die Rendite nur sehr bedingt als Auswahlkriterium verwenden, da sich auch hierbei der Wiederverkaufspreis nur sehr schwer voraussagen lässt. Ertrag (vor allem Dividende, aber auch Zinsen) ausgedrückt in % des investierten Kapitals. Zu unterscheiden sind Barrendite bzw. direkte Rendite und Anlagerendite. Bei Berechnung der Barrendite wird vereinfacht die in einem Jahr erhaltene Ausschüttung (Dividende, Zinsen) in % des Kurswerts ausgedrückt. Die Anlagerendite besteht aus der Barausschüttung zzgl. dem im betreffenden Jahr erzielten Kursgewinn bzw. abzgl. des Kursverlustes.
|
||||||||||||||||||||||||||||
Weitere Begriffe : Mitunternehmer | Trauma, psychisches | kreditnehmerbezogenes Vorleistungsrisiko | ||||||||||||||||||||||||||||
Copyright © 2015 Wirtschaftslexikon.co Banklexikon | Börsenlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum All rights reserved. |