Stückzinsen
Zinsanteil, der bei der Eigentumsübertragung von Festverzinslichen Wertpapieren vor deren Zinszahlungstermin zwischen Erwerber und Veräußerer zeitanteilig verrechnet wird. Nach der Usance an den Börsen stehen die Zinsen dem Käufer ab dem Tag der Lieferung einschließlich zu. Da der Käufer mit der Lieferung die demnächst fälligen Zinsscheine erhält, muss er die dem Verkäufer zustehenden Zinsen im Erwerbspreis mitvergüten. Stückzinsen erhöhen also den Einstandspreis. Ein Ausgleich ergibt sich bei der nächsten Zinsfälligkeit.
Bei Kauf und Verkauf von fest- und variabel verzinslichen Wertpapieren werden die seit dem jeweils letzten Zinszahlungstermin angefallenen Zinsen dem Kurswert zugeschlagen, da der Erwerber den Zinszahlungsanspruch ab der letzten Zahlung miterwirbt. Als Ausgleich dafür zahlt er dem Verkäufer im Voraus die Zinsen für den Zeitraum, da die Papiere noch in dessen Besitz waren. Die Stückzinsen lassen sich berechnen, indem man den Nominalzins der entsprechenden Wertpapiere durch 360 teilt und mit der Zahl der Tage ("Zinstage") multipliziert, die seit der letzten Zinszahlung vergangen sind.
Zinsen, die für Schuldverschreibungen seit dem Fälligkeitstag des letzten eingelösten Kupons aufgelaufen sind. Sie werden beim Kauf bzw. Verkauf der Wertpapiere zwischen den Kontrahenten verrechnet.
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