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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Investmentfonds

Investmentfonds, allgemein auch in der kürzeren Form als Fonds bezeichnet werden als spezielles Anlegervermögen von einer Kapitalanlagegesellschal (auch: Investmentgesellschaft) verwaltet, die entsprechende Investmentzertifi kate kauft und verkauft. Das Kapital der Investmentgesellschaft wird dabe durch den Verkauf von Anteilsscheinen aufgebracht.

Man unterscheidet offene und geschlossene Fonds, wobei die offenen be weitem verbreiteter sind. Bei einem offenen Investmentfonds können Anteils scheine jederzeit erworben und wieder veräußert werden. Bei der Form de; geschlossenen Fonds werden die Zertifikate nur bei Errichtung des Fonds auf gelegt und sind nur erhältlich, bis der Fonds eine zuvor vereinbarte Größe erreicht. Anteilsscheine geschlossener Fonds werden von den Investmentgesellschaften nicht oder nur in Ausnahmefällen zurückgenommen. Neben dei Unterteilung in offene und geschlossene Investmentfonds existiert eine weitere Differenzierung der Fonds nach dem Personenkreis, der Anteilsscheine erwerben kann. Bei einem Publikumsfonds steht der Erwerb der Investmentzertifikate jedermann offen, bei Spezialfonds werden dagegen nur bestimmte Personengruppen angesprochen.

Eine weitere Unterscheidung wird nach den Anlageobjekten getroffen. Hier teilen sich die Investmentfonds in Wertpapierfonds und Immobilienfonds. Wertpapierfonds legen das Geld ihrer Kunden in Aktien, Anleihen und am Geldmarkt an; dem entsprechend gibt es Aktienfonds, Anleihefonds (auch: Rentenfonds) und Geldmarktfonds. Die Preise für offene Fonds werden börsentäglich ermittelt.

Eine Geldanlage in Fonds hat geringere Risiken als das Anlegen in Aktien, da die Wertentwicklung der Fonds nicht so stark schwankt wie bei Aktien. Besonders zu empfehlen für Anleger sind Fonds, die einen Vergleichsindex (in Deutschland zum Beispiel den Dax) bei bestimmten Kriterien (z.B. Marktkapitalisierung) schlagen. Nach einer Untersuchung der Zeitschrift FTNANZtest gelang im Jahr 2000 nur sechs Aktienfonds, eine bessere Wertentwicklung als der Dax zu erreichen. Zweckvermögen, das nach dem Grundsatz der Risikomischung in handelbaren und vertretbaren Werten angelegt ist. Es kommen in Betracht: Wertpapiere, Finanzterminkontrakte, Immobilien und - nicht in Deutschland - Warenkontrakte, Barrengold u.a.m. Das Fondsvermögen wird von Fachleuten angelegt und verwaltet. Die Erträge des Investmentfonds (Zinsen, Dividenden, realisierte Kursgewinne, Bezugsrechtserlöse) werden an die Käufer der Investmentanteile ausgeschüttet, bei einigen auch thesauriert (Thesaurierungsfonds), d.h. im Fondsvermögen belassen, was den Wert der Anteilscheine erhöht. Dieser wird börsentägig aus den Börsenkursen errechnet. Kapitalanlegergesellschaften, die Wertpapiere verschiedener Gesellschaften aufkaufen und verwalten. Das benötigte Kapital wird durch die Ausgabe von Anteilscheinen aufgenommen. In der Regel handelt es sich dabei um Kapitalgesellschaften, die von Banken gegründet werden. Durch die Bündelung einer Vielzahl von Einzelwerten wird eine Risikoverteilung erreicht. Bei langfristiger Anlagenstrategie kann dieses ein Vorteil für den Anleger sein, der den Ausgabeaufschlag (Zuschlag zum Nettoinvestment) aufwiegen kann. Eine zusätzliche Risikostreuung wird durch ein Engagement in verschiedenen Branchen erreicht. Manche Investmentgesellschaften sind auch branchen- oder länderorientiert. Rechtsgrundlage: Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften (KAGG). Sondervermögen, das bei einer Kapitalanlagegesellschaft (KAG) - unter Beachtung des Grundsatzes der Risikomischung - gebildet wird. Private Personen oder Unternehmen vertrauen einer KAG Geld(Kapital) an. Mit diesem werden im Namen der KAG für gemeinschaftliche Rechnung der Anleger Vermögenswerte gekauft (z. B. Wertpapiere, Bankeinlagen, Beteiligungen, Immobilien). Die Anleger erhalten hierfür Anteilscheine, Investmentzertifikate. Vgl. Geldmarktfonds. Fonds.



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