Investmentgesellschaften
Meist von Banken gegründete Kapitalanlage-Gesellschaften, die Aktien verschiedener Gesellschaften oder Anleihen kaufen, zu einem Fonds zusammenfassen und Anteilscheine (Investmentanteilscheine) an einem solchen Investmentfonds ausgeben. Sie treten dabei als Treuhänder auf und sind auf eine Verteilung der Risiken durch entsprechende Streuung der im Fonds zusammengefaßten Wertpapiere nach Branchen und Gesellschaften bedacht. Es gibt Fonds, die eine Vielzahl von Wertpapieren verschiedener Branchen enthalten, und andere, die sich auf einige wenige Branchen oder Länder konzentrieren. In Deutschland wurden die Investmentgesellschaften erst nach der Währungsreform gegründet.
Nach InvG: Kapitalanlagegesellschaften (KAG) als »Unternehmen, deren Geschäftsbereich darauf gerichtet ist, bei ihnen eingelegtes Geld im eigenen Namen für gemeinschaftliche Rechnung der Einleger (Anteilinhaber) nach dem Grundsatz der Risikomischung in den nach diesem Gesetz zugelassenen Vermögensgegenständen gesondert vom eigenen Vermögen in Form von Wertpapier-, Beteiligungs- oder Grundstückssondervermögen anzulegen und über die hieraus sich ergebenden Rechte der Anteilinhaber Urkunden (Anteilscheine) auszustellen«. KAG gelten als Kreditinstitute und unterliegen damit den entspr. gesetzlichen, relativ restriktiven Normen (KWG, InvG) und der Aufsicht durch die BaFin.
Meist von Banken gegründete Kapitalanlage-Gesellschaften, die Aktien verschiedener Gesellschaften oder Anleihen kaufen, zu einem Fonds zusammenfassen und Anteilscheine (Investmentanteilscheine) an einem solchen Investmentfonds ausgeben. Sie treten dabei als Treuhänder auf und sind auf eine Verteilung der Risiken durch entsprechende Streuung der im Fonds zusammengefaßten Wertpapiere nach Branchen und Gesellschaften bedacht. Es gibt Fonds, die eine Vielzahl von Wertpapieren verschiedener Branchen enthalten, und andere, die sich auf einige wenige Branchen oder Länder konzentrieren. In Deutschland wurden die Investmentgesellschaften erst nach der Währungsreform gegründet.
Nach InvG: Kapitalanlagegesellschaften (KAG) als »Unternehmen, deren Geschäftsbereich darauf gerichtet ist, bei ihnen eingelegtes Geld im eigenen Namen für gemeinschaftliche Rechnung der Einleger (Anteilinhaber) nach dem Grundsatz der Risikomischung in den nach diesem Gesetz zugelassenen Vermögensgegenständen gesondert vom eigenen Vermögen in Form von Wertpapier-, Beteiligungs- oder Grundstückssondervermögen anzulegen und über die hieraus sich ergebenden Rechte der Anteilinhaber Urkunden (Anteilscheine) auszustellen«. KAG gelten als Kreditinstitute und unterliegen damit den entspr. gesetzlichen, relativ restriktiven Normen (KWG, InvG) und der Aufsicht durch die BaFin.
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