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über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Investmentgesellschaft

Ein Unternehmen, das die von Anlegern eingezahlten Gelder nach dem Prinzip der Risikostreuung in Wertpapieren, Grundstücken, Mobilien oder Unternehmensbeteiligungen anlegt, heißt Investmentgesellschaft. Anleger haben die Wahl zwischen sehr vielen verschiedenen Investmentfonds. Sie legen die von den Sparern eingezahlten Gelder je nach den vertraglichen Vereinbarungen in den genannten Vermögenswerten an.

Die Investmentgesellschaften bieten Anlegern die Möglichkeit, sich auch mit relativ kleinen Beträgen an einem gut gemischten Depot zu beteiligen, wodurch das Risiko der Anlage vermindert wird. Zudem werden die einzelnen Fonds der Investmentgesellschaften von professionellen Anlagespezialisten verwaltet, so dass der Anleger mit einer angemessenen Rendite rechnen kann. Die Investmentgesellschaften legen die ihnen anvertrauten Gelder für ihre Kunden in Form von Aktien, Anleihen oder Immobilien an. Je nach Konstruktion der Fonds können es aber auch Derivate wie beispielsweise Optionen und Futures sein.

Möchte ein Anleger sich an einem bestimmten Fonds einer Investmentgesellschaft beteiligen, so erwirbt er über seine Hausbank Anteile an diesem Fond. Die Anlage ist schon mit sehr kleinen Beträgen möglich. Einzelne Anteile haben meist einen Wert zwischen 10 und 100 Euro. Es ist auch möglich, Bruchteile von Anteilen zu erwerben. Dadurch eignen sich Fondsanteile auch für Sparer, die kleinere Summen anlegen wollen.

Bei Investmentanteilen wird zwischen Ausgabepreis und Rücknahmepreis unterschieden. Der Ausgabepreis liegt immer um den so genannten Ausgabeaufschlag über dem Rücknahmepreis. Die Spanne zwischen Ausgabe- und Rücknahmepreis beträgt in Deutschland etwa drei Prozent. Diesen Betrag vereinnahmt die Investmentgesellschaft als Spesen für ihre Dienstleistung. Die Anlage in Investmentanteile sollte also daher so langfristig sein, dass durch die Wertsteigerung oder die Ausschüttung zumindest dieser Ausgabeaufschlag wieder hereingeholt wird.

In Deutschland arbeiten die Investmentgesellschaften nach dem "open-end-System". Dies bedeutet, dass sie ständig verpflichtet sind, Fondsanteile auszugeben oder zurückzunehmen. Anleger können also an jedem Börsentag Anteile von Investmentfonds erwerben oder zurückgeben. Auch der Wert der Investmentanteile wird börsentäglich ermittelt. Im Gegensatz zu anderen Wertpapieren ergibt sich der Wert eines Investmentanteils nicht durch Angebot und Nachfrage an der Börse, sondern aus dem Wert des zugrundeliegenden Investmentfonds. Zur Kursermittlung wird der Wert des Fonds jeden Tag errechnet und durch die Anzahl der ausgegebenen Anteile dividiert.

Der Anlageerfolg ergibt sich aus der Wertsteigerung der Investmentanteile und aus den Ausschüttungen für die einzelnen Fonds. Der Erfolg einer Anlage in einen Investmentfonds wird daher nicht allein durch den Ausschüttungsbetrag pro Anteil ermittelt. Auch die Preisveränderung der Anteile während des Anlagezeitraums muss einbezogen werden. Anlegern steht eine breite Palette in- und ausländischer Investmentfonds, die von unterschiedlichen Gesellschaften angeboten werden, zur Verfügung. Sie können sich je nach Risikoneigung, gewünschter Anlagedauer und steuerlicher Situation zwischen Fonds entscheiden, in in- oder ausländischen Anleihen, Aktien, in Immobilien oder Mischformen anlegen. Bei Immobilienfonds kann sich der Sparer zwischen offenen und geschlossenen Fonds entscheiden.

Offene und geschlossene Fonds:

Offene Immobilienfonds geben laufend neue Anteilscheine heraus und nehmen diese auch jederzeit zurück. Bei geschlossenen Immobilienfonds hingegen werden nur so lange Zertifikate herausgegeben, bis das benötigte Kapital für die Realisierung eines speziellen Projekts (beispielsweise für den Bau eines Bürogebäudes oder Einkaufzentrums) aufgebracht ist. Dann wird der Fonds geschlossen. Von diesem Zeitpunkt an werden nur noch Anteile zwischen Anteilseignern und Kaufinteressenten gehandelt und keine weiteren Investmentanteile herausgegeben. Je nach Vertragstyp kann es auch sein, dass die Investmentgesellschaft nicht verpflichtet ist, die Anteilsscheine wieder zurückzunehmen. Anders als bei Wertpapierfonds kann der Inhaber solcher Anteile diese nicht einfach wieder an die Investmentgesellschaft zurückgeben. Er muss selbst einen Käufer suchen und mit diesem einen Preis aushandeln. Das kann den Verkauf sehr erschweren.

siehe: Kapitalanlagegesellschaft (KAG)



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