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über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Kapitalanlagegesellschaft (KAG)

Der Begriff Kapitalanlagegesellschaft, kurz KAG, steht für die gesetzliche Bezeichnung einer Investmentgesellschaft. Sie ist die verantwortliche Institution für die Verwaltung und Anlage des Vermögens in einem Fonds. Eine KAG ist verpflichtet, bei ihr eingelegte Gelder nach dem Grundsatz der Risikomischung gesondert vom eigenen Vermögen anzulegen. Sie stellt den Anteilinhabern Anteilscheine, so genannte Zertifikate, aus. Deutsche KAGs unterliegen dem Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften (KAGG) und dem Gesetz über das Kreditwesen (KWG).

Nach deutschem Recht sammelt eine Kapitalanlagegesellschaft (KAG) Anlegerkapital und lässt es von einem ihrer Investmentfonds verwalten und von einer unabhängigen Depotbank verwahren. In einem jeweiligen Investmentfonds sammelt eine KAG die Gelder von Anlegern, um sie gewinnbringend anzulegen. Dabei ist die KAG laut Gesetz zu einer Risikomischung verpflichtet. Deutsche KAGs unterliegen strengen gesetzlichen Auflagen. Zusammengefasst sind sie in dem Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften (KAGG) und dem Gesetz über das Kreditwesen (KWG). Daraus ergeben sich klare rechtliche Rahmenbedingungen. Sie sollen für einen effizienten Geschäftsbetrieb sorgen und damit dem Anlegerschutz dienen.

Eine KAG ist zum Beispiel gesetzlich verpflichtet, über jeden ihrer Fonds jährlich einen Rechenschaftsbericht zur Information der Anleger vorzulegen. Darin aufgeführt sind im wesentlichen:

  • die Vermögensaufstellung,
  • die Aufwands- und Ertragsrechnung,
  • die Höhe einer eventuellen Ausschüttung,
  • Informationen zur Geschäfts- und Fondsentwicklung.

Die KAG setzt sich Anlageziele. So versucht etwa ein Aktienfonds, der in deutschen Aktien investiert, den Börsenindex DAX in der Performance zu schlagen. Dazu trifft sie ständig Kauf- und Verkaufsentscheidungen, was die Auswahl der Wertpapiere, also die Zusammensetzung des Fonds betrifft. Die Anlagepolitik wird stets für einen gewissen Zeitraum festgelegt. Sie wird von einem Anlageausschuss der KAG getroffen und ist für das Fondsmanagement verbindlich. Im Vordergrund müssen per Gesetz immer die Interessen der Anteilseigner stehen. Nach dem KAGG gibt es Anlagegrenzen für das Fondsvermögen. Dadurch soll der Grundidee des Investmentsparens Rechnung getragen werden, nämlich der Risikostreuung durch eine Vielzahl von Anlagen.

Hinter den KAGs stehen in der Regel Banken, Versicherungen, Sparkassen, Privatbanken und private Vermögensgesellschaften. Beispiele für große deutsche KAGs sind ADIG, DIT, DWS, und Union Investment. Große ausländische Anbieter sind zum Beispiel Fidelity, Invesco oder Templeton. Sie alle und noch viele andere KAGs haben nur einen Geschäftszweck: die ordnungsgemäße Verwaltung von einem oder mehreren Fonds. Dazu gehört die Fondsgründung und die Festlegung, worin der Fonds investieren soll, also am Renten- oder Aktienmarkt zum Beispiel. Aus den jährlichen Prospekten und Geschäftsberichten kann der Anleger entnehmen, in welchen Wertpapieren sein Fonds investiert, welche Gebühren anfielen und natürlich, wie erfolgreich er war. Der Anleger muss also von der KAG über alle Geschäftsvorgänge informiert werden. Als wichtigste Punkte sind dabei zu nennen:

  • Fondsstruktur
  • Fondsvermögen
  • Fondskosten
  • Fondsgewinn
  • Fondsausschüttung

KAG sind Unternehmen, welche in gemeinschaftlicher Rechnung Kapital von mehreren Anlegern (Anteilinhaber) sammeln und dieses dann in bestimmte Märkte (Wertpapiere, Immobilien) investieren. Die Anteilinhaber erwerben dabei bestimmte Rechte, welche in entsprechenden Urkunden (Anteilscheine) verbrieft sind.



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