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Spezialfonds
Investmentfonds lassen sich bezüglich ihres Anlegerkreises in Publikums- und Spezialfonds unterteilen. Während die Anlage in Publikumsfonds für jeden Anleger möglich ist, steht die Anlage in Spezialfonds nur institutionellen Anlegern offen. Die maximale Anzahl an Anlegern, die in den einzelnen Spezialfonds investieren dürfen, ist zumeist eng begrenzt und wird in den Anlagegrundsätzen des Fonds festgelegt. Im Gegensatz zu einem Publikumsfonds haben die Anteilseigner eines Spezialfonds ein Mitspracherecht hinsichtlich der Anlageentscheidungen. Hauptkunden von Spezialfonds sind Versicherungsgesellschaften, Pensionsfonds und Sozialversicherungsträger. Die Vielfalt der Investmentfonds lässt sich in unterschiedlicher Weise gliedern und voneinander abgrenzen. Eine Möglichkeit, Investmentfonds in verschiedene Kategorien zu unterteilen, ist eine Aufteilung in Publikums- und Spezialfonds. Während die Anlage in einem Publikumsfonds jedem privaten und institutionellen Anleger offen steht, richtet sich das Angebot der Spezialfonds lediglich an die so genannten institutionellen Anleger. Spezialfonds investieren ihre Mittel - genau wie Publikumsfonds - nach bestimmten, in den Anlagegrundsätzen festgelegten Prinzipien. So gibt es Spezialfonds in der Variante der Aktienfonds, der Rentenfonds, der Indexfonds, der Immobilienfonds sowie der Länder- und Regionalfonds. Die jeweiligen Anlagegrundsätze werden bei den Spezialfonds im Gegensatz zu den Publikumsfonds in enger Zusammenarbeit mit den jeweiligen Anlegern erarbeitet und auf diese zugeschnitten. Zumeist wird die maximale Zahl der Anleger von vornherein festgelegt, so dass sich ein Spezialfonds oft in der Art eines geschlossenen Fonds präsentiert. Im Kapitalanlagegesellschaftengesetz (KAGG) ist die maximale Anzahl der Investoren in einem Spezialfonds sogar festgeschrieben, wobei die Formulierung eine recht weite Interpretation zulässt. Zu den Kunden der Investmentgesellschaften die Spezialfonds auflegen, gehören vor allem Sozialversicherungsträger, Versicherungen und Pensionsfonds. Kennzeichnend für diese Anleger ist, dass sie über hohe Geldmittel verfügen, die sie kurz- bis langfristig anlegen wollen, dabei aber verschiedene Kriterien berücksichtigen müssen. So können Versicherungsgesellschaften ihre Mittel beispielsweise nur in Wertpapiere anlegen, die deckungsstockfähig sind. Andere institutionelle Investoren benötigen Anlageformen, die schnell liquidierbar sind oder bestimmte Mindestausschüttungen gewährleisten. Wiederum andere Anleger benötigen unter Umständen besonders langfristige Anlagemöglichkeiten, die gleichzeitig eine maximale Rendite gewährleisten. Eine weitere Besonderheit von Spezialfonds liegt darin, dass die Anleger eines solchen Fonds ein mehr oder weniger großes Mitspracherecht bezüglich der Anlage der verwalteten Mittel sowie der Ausschüttung der erwirtschafteten Zinsen und Gewinne haben. Je nach Vereinbarung kann der Anleger teilweise sehr starken Einfluss auf diese Entscheidungen nehmen. Forum für diese Einflussnahme ist der so genannte Anlageausschuss, der sich aus Vertretern der Anleger, der Depotbank sowie des Fondsmanagements zusammensetzt. Je nach Vertragsgestaltung haben die verschiedenen Mitglieder des Anlageausschusses unterschiedlich starke Entscheidungskompetenz. Für institutionelle Anleger bietet das Instrument der Spezialfonds die Möglichkeit, die Verwaltung und Anlage der bei ihnen angesammelten Mittel professionellen Anlagegesellschaften zu überlassen. So muss sich beispielsweise ein Unternehmen, das seinen Mitarbeitern eine zusätzliche betriebliche Altersversorgung anbietet, entscheiden, ob es die so angesammelten Beträge selbst verwaltet und anlegt oder ob es diese Aufgabe einer Investmentgesellschaft überlässt. Industrieunternehmen haben oft keine Börsen- und Kapitalmarktspezialisten in ihrem Unternehmen, so dass es sich für sie anbieten kann, ein externes Unternehmen mit dem Management der Geldmittel zu beauftragen. Daneben entfallen alle Buchungs- und Verwaltungsarbeiten, die anfallen würden, wenn das Kapital selbst verwaltet würde. Überdies genießen Spezialfonds steuerliche Vorteile, die die institutionellen Anleger nicht wahrnehmen können, wenn sie ihre Mittel selbst verwalten. Die Investmentgesellschaften, die Spezialfonds auflegen, erhalten von den Anlegern eine Verwaltungsgebühr, die entweder pauschal oder erfolgsabhängig vereinbart wird. Die bei Publikumsfonds üblichen Ausgabeaufschläge werden bei Spezialfonds nicht erhoben.
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