Spezialbankensystem
Trennbankensystem.
Auch: Trenn-, aufgaben-, arbeitsteiliges, funktionentrennendes Bankensystem u. dgl. Zeichnet sich durch ein der Definition der Spezialbank entspr. praktiziertes Mass an Arbeits- oder Aufgabenteilung aus; d.h. die Leistungsangebote der am Markt vertretenen Spezialbanken verhalten sich im Wesentlichen komplementär, indem sich die von ihnen ausgeübten Funktionen und angebotenen Leistungen ergänzen. Ggs.: Universalbankensystem.
<< vorhergehender Fachbegriff |
|
nächster Fachbegriff >> |
|
|
|
|