Spezialbank
Geschäftsbank, die nur eine Art bzw. nur wenige Arten von Bankgeschäften betreibt. Spezialbank sind typisch für Trennbankensysteme, in denen institutionelle Arbeitsteilung herrscht (z. B. in den USA); sie können aber auch neben Universalbanken bestehen (z. B. in Deutschland). – Nach der Bankenstatistik der Deutschen Bundesbank zählen zu ihnen: Realkreditinstitute, Teilzahlungskreditinstitute, Kreditinstitute mit Sonderaufgaben, Bausparkassen, Kapitalanlagegesellschaften, Wertpapiersammelbanken, Bürgschaftsbanken.
Gegensatz: Universalbank
1. Ausgehend von der Definition der Universalbank sind im Umkehrschluss zum einen diejenigen Banken als Spezialbanken zu bezeichnen, die das Kredit-und das Einlagengeschäft betreiben, es aber nicht mit dem Effektengeschäft kombinieren (Commercial-, Deposit-banks), zum anderen diejenigen Institute, die ausschl. Emission, Verwaltung und An- und Verkauf von Wertpapieren oder das Effektengeschäft gemeinsam mit anderen Geschäften als dem Depositen- und Kreditgeschäft betreiben (Investmentbanks, Broker u. ä.). 2. Banken (Institute) mit spezialisiertem Finanzdienstleistungsprogramm. Bei der Aufsicht über Spezialinstitute durch die BaFin gelten die Grundsätze für systemrelevante Institute entspr.
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