Wertpapiersammelbanken
Auch: Kassenvereine. Spezialinstitute für die technische Abwicklung des Wertpapiergiroverkehrs und der Wertpapiersammelverwahrung (Girosammelverwahrung). Kontoinhaber bei einer Wertpapiersammelbank kann nur sein, wer der gesetzlichen Depotprüfung unterliegt. Von den Kassenvereinen als den unmittelbaren Verwahrern der Wertpapiere werden sämtliche Verwaltungsmaßnahmen durchgeführt, insbesondere die Abtrennung und Einlösung der fälligen Zins- und Dividendenscheine, die Besorgung neuer Zinsschein- und Gewinnanteilscheinbogen. Seit dem Zusammenschluß der bis dahin selbständigen an den deutschen Börsenplätzen bestehenden Wertpapiersammelbanken 1989 ist die für die Wertpapierlieferungs- und -verwahrgeschäfte in Deutschland zuständige Institution die Deutscher Kassenverein AG, Frankfurt/M., die von der Deutsche Börse AG getragen wird.
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