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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Girosammelverwahrung

Verwahrung von Wertpapieren bei einer Bank in einem sogenannten Girosammeldepot. Dabei werden alle Effekten derselben Gattung gemeinsam verwahrt. Der so verwahrte Bestand steht im Eigentum nach Bruchteilen aller Einlieferer. Jeder hat einen Herausgabeanspruch an Stücken der beschriebenen Wertpapiergattung, die als Gattungssache untereinander austauschbar sind. Das Eigentum wird durch Buchung auf dem Depotkonto erworben, wenn der Verwahrer zugleich den Kauf vermittelt. Bei der Einlieferung effektiver Stücke geht das Einzeleigentum an den Papieren unter. Regelmäßig wird ein Sammelbestand nur von einer Wertpapiersammelbank gebildet. Diese kann innerhalb des Sammelbestandes problemlos den Effektengiroverkehr durchführen.



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