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Effekten
Mit diesem heute etwas altmodisch wirkenden Begriff sind Wertpapiere gemeint. Es handelt sich um "vertretbare" Wertpapiere, die zur Kapitalanlage geeignet sind. Banknoten sind keine Effekten. Als Effekten werden Wertpapiere bezeichnet, die zum Zweck der Kapitalanlage erworben werden können, Zinsen oder Dividenden einbringen und vertretbar sind, also gegeneinander austauschbar. (Eine Aktie des Unternehmens xy ist so gut wie jede andere Aktie dieser Gesellschaft). Wichtigste Beispiele für Effekten sind Aktien und Anleihen sowie Obligationen, Pfandbriefe oder Kuxe. Banknoten verbriefen zwar eine in Geld ausgedrückte Forderung, werden aber nicht zu den Effekten gerechnet, da sie wieder Zinsen bringen noch Kursschwankungen unterliegen. In den Effektenabteilungen der Banken und Sparkassen werden die An- und Verkäufe der Kunden abgewickelt und deren Wertpapiere beziehungsweise Depotkonten verwaltet. Dazu gehört vor allem die Überwachung von Zins- und Dividendenterminen und die erforderliche Einlösung der Zins- und Dividendenscheine, das Beschaffen der neuen Zinsbögen, die Anmeldung und Hinterlegung der Aktien für die Hauptversammlung und die Ausübung oder der Kauf und Verkauf von Bezugsrechten. Die Effektenbörse ist der Handelsplatz für Wertpapiere und wird heute nur noch als Börse bezeichnet, der Effektenkurs als Kurs. Das Effektengirogeschäft oder der Effektengiroverkehr besteht in der stücklosen (nicht körperlichen) Eigentumsübertragung zwischen den Depots von Wertpapierkäufern und Verkäufern. Da abgesehen von Tafelgeschäften die Wertpapiere fast ausschließlich in Sammeldepots verwahrt werden, erübrigt sich ein körperlicher Transport. Es handelt sich bei Effektengiroverkehr also ausschließlich um Buchungsvorgänge. Bezeichnung für am Kapitalmarkt handelbare, vertretbare Wertpapiere, deren gutgläubiger Erwerb besonders geschützt wird. Daher werden die Wertpapierbörse auch als Effektenbörse und die Wertpapierabteilung als Effektenabteilung bezeichnet. Zu den Effekten gehören vor allem Aktien, Schuldverschreibungen, Pfandbriefe, sonstige Anleihen, Investmentanteile usw. Keine Effekten sind Banknoten, Schecks, Wechsel usw. Das Effektengeschäft der Banken besteht im An- und Verkauf jener Wertpapiere für eigene oder fremde Rechnung.
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