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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Banknoten

Anweisungen an sich selbst, die von Notenbanken (-f Zentralbanken; Privatnotenbanken: in Deutschland bis Ende 1935) begeben werden und i.d.R. als Papiergeld in Erscheinung treten. Für die Geldeigenschaft der Banknoten im juristischen Sinne spielt die Frage der gesetzlichen Zahlkraft und der Einlösungspflicht eine bedeutende Rolle. Unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten ist auf die Einlösungspflicht (z.B. in Gold) geringeres Gewicht zu legen als auf das – wie auch immer begründete – Einlösungsvertrauen des Publikums; dies zeigt die Währungsgeschichte. Das Bankgesetz von 1875 gab den Noten der Reichsbank lediglich den Charakter von Inhaberschuldverschreibungen auf kursfähiges deutsches Geld (insbes. Goldmünzen). Die Novelle von 1909 machte die Reichsbanknoten zu gesetzlichen Zahlungsmitteln, gleichwohl bestand die Einlösungspflicht fort: Sie waren zwar obligatorisches, aber nicht definitives Geld. Ihre ökonomische Funktion blieb davon unberührt. Die 1923 ausgegebenen, auf Rentenmark lautenden Noten der Deutschen Rentenbank waren weder obligatorisches noch definitives Geld, dennoch genossen sie das volle Vertrauen des Publikums. Eine sozialpsychologisch wichtige Rolle spielte dabei ihre Eigenschaft als Inhaberschuldverschreibung auf verzinsliche Rentenbriefe, faktisch entscheidend war aber die gesetzte Emissionsgrenze. Banknoten Die in Deutschland umlaufenden Banknoten werden von der - Deutschen Bundesbank und ab 1.1.2002 auch von der Europäischen Zentralbank (EZB) sowie von den übrigen nationalen Zentralbanken der Europäischen Währungsunion ausgegeben. Die Bundesbank ist auf Grund von Art. 88 GG und § 14 Bundesbankgesetz (BBankG) sowie als integraler Bestandteil des Europäischen Systems der Zentralbanken kraft Art. 105 a EGV Emissionsbank. Die Europäische Zentralbank hat dagegen das ausschließliche Recht, die Banknotenausgabe zu genehmigen. Die von der EZB und den nationalen Zentralbanken ausgegeben Banknoten sind die einzigen Banknoten, die im Währungsgebiet des Euro als gesetzliche Zahlungsmittel, d.h. als obligatorisches und definitives Geld gelten. Die Noten werden buchungsmäßig in der Bilanz der Emissionsbank als deren Verbindlichkeiten behandelt, doch konkretisiert sich diese Verpflichtung lediglich in der Ersatzleistung für schadhafte Stücke und im Austausch von aufgerufenen Scheinen. Es besteht keine Deckungspflicht und kein Emissionsplafond. Der Banknotenumlauf ist aber auf das vorrangige Ziel der Preisstabilität und das reibungslose Funktionieren des Zahlungsverkehrs abzustellen. Die Noten werden i.d.R. von Kreditinstituten und öffentlichen Kassen gegen Barschecks bei der Bundesbank abgehoben und gelangen dann vorwiegend über Lohn- und Gehaltzahlungen in den Verkehr. Sie passieren im Durchschnitt drei-bis viermal jährlich die Kassen der Bundesbank. Das überproportionale Wachstum der großen Nominale spielt bei der Diskussion um »missing money« eine Rolle: Zur Erklärung wird auf Thesaurierung dieser Stücke in »doppelten« Geldkreisläufen (u.a. außerhalb des Währungsgebietes) und auf die Verwendung in der Schattenwirtschaft hingewiesen. Literatur: Gramlich, L. (1988)



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