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BarscheckHierbei handelt es sich um einen Scheck, der bar eingelöst werden kann. Das heißt, der Scheckinhaber erhält beim Einreichen des Schecks auf der Bank den auf dem Scheck aufgedruckten Geldbetrag als Bargeld. Soll der Betrag nicht bar ausbezahlt, sondern dem Konto des Inhabers gutgeschrieben werden, stellt man einen Verrechnungsscheck aus.
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Weitere Begriffe : Geldmarkt-Institutionalisierungsgrad | verdecktes Diskontierungsindossament | Träger der Börsen | ||||||||||||||||||||||||||||
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