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Bartergeschäft
Er Begriff "barter" kommt aus dem Englischen. Er bedeutet soviel wie Tauschhandel oder Tauschgeschäft. Gemeint ist damit der Austausch von Ware gegen Ware, Zahlungsmittel werden außen vor gelassen. Bartergeschäfte werden nicht nur zwischen Privatpersonen gemacht, sondern auch in der großen Wirtschaft. Zum Beispiel zwischen Staaten, von denen der eine kein Geld hat. Gemeint ist damit ein Tauschhandel, wie man ihn im Kleinen von Tauschringen kennt. Beispiel: Die Hafenstadt Odessa bestellte neue Werftanlagen, bezahlt aber nicht in bar, sondern mit Düngemitteln. Nun muss der Lieferant der Werftanlagen sehen, wo er die Düngemittel günstig losschlagen kann. Zeitweise werden diese Gegengeschäfte über Hermes-Bürgschaften abgesichert. Bartergeschäfte gehören zu den so genannten Kompensationsgeschäften, also Leistungstauschgeschäften. Dazu gehören außerdem Dreiecksgeschäfte, bei denen ein Ringtausch stattfindet: A gibt B, B gibt C und C gibt wieder A. Außerdem gibt es noch das so genannte Parallelgeschäft. Dabei werden zwei Verträge abgeschlossen und es kann in beide Richtungen kompensiert werden.
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Weitere Begriffe : Aufsicht über Finanzkonglomerate | Zirkulationssphäre | Abwesenheitsprotest | ||||||||||||||||||||||||||||
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