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über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Verrechnungsscheck

Der Verrechnungsscheck wird auch als Überbringerscheck bezeichnet. Umgangssprachlich hat sich das Kürzel V-Scheck eingebürgert.

Der Verrechnungs- oder Überbringerscheck ist eine besonders sichere Form des Schecks und wird daher im Zahlungsverkehr sehr häufig verwendet. Beim Überbringerscheck ist die Barauszahlung ausgeschlossen, das heißt, der Inhaber des Schecks erhält bei Einreichung nicht sofort Bargeld. Durch den Vermerk »Nur zur Verrechnung« auf dem Scheckformular wird angezeigt, daß der Scheckbetrag dem Konto des Überbringers gutgeschrieben werden soll. Auf diese Weise kann festgestellt werden, zu wessen Gunsten der Scheck eingereicht wurde, denn der Inkassoweg des Schecks läßt sich bis zum Konto des Einreichers verfolgen. Damit kann einer unrechtmäßigen Einlösung begegnet werden.



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Weitere Begriffe : Geldschöpfung | Tilgungsverrechnungsklausel | anschaffen, Anschaffung
 
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