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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Bausparkassen

Diese Spezialbanken haben den ausschließlichen Geschäftszweck, Spareinlagen von Bausparern zu sammeln und Bauspardarlehen auszureichen. Die Aufgaben der Bausparkassen sind eigens in einem Gesetz über Bausparkassen festgelegt. Die Schaffung von Wohneigentum ist dabei der gesellschaftliche Zweck und Nutzen.



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Bausparkasse, zulässige (weitere) Geschäfte
 
Bausparkassen im Liquiditätsgrundsatz
 
Weitere Begriffe : Zinscap | Einlagensicherung und Anlegerentschädigung, Sicherungsumfang | Völkerpsychologie
 
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