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BausparerPerson, die mit einer Bausparkasse einen Bausparvertrag schließt, durch den sie nach Leistung von Bauspareinlagen einen Rechtsanspruch auf Gewährung eines Bauspardarlehens erwirbt. Derjenige, der mit einer Bausparkasse einen (Bauspar-)Vertrag schliesst, durch den er nach einer festgesetzten Leistung von Bauspareinlagen einen Rechtsanspruch auf Gewährung eines Bauspardarlehens erwirbt. Bausparvertrag.
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Weitere Begriffe : Pfandbriefe | Beweisurkunde, -papier | Tobin-Effekt | ||||||||||||||||||||||||||||
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