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BausparkasseKreditinstitut mit dem Geschäftszweck, Einlagen von Bausparern entgegenzunehmen (Gesetz über Bausparkassen). Aus den angesammelten Beträgen aller Bausparer werden diesen für wohnungswirtschaftliche Maßnahmen unter Berücksichtigung einer Mindestansparzeit Darlehen gewährt. Gemäß § 1 KWG sind Bausparkassen ausdrücklich als Kreditinstitute eingestuft.
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Weitere Begriffe : Gesetz über die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht | Fremdinvestition | Tankscheck | ||||||||||||||||||||||||||||
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