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Bausparkasse

Kreditinstitut mit dem Geschäftszweck, Einlagen von Bausparern entgegenzunehmen (Gesetz über Bausparkassen). Aus den angesammelten Beträgen aller Bausparer werden diesen für wohnungswirtschaftliche Maßnahmen unter Berücksichtigung einer Mindestansparzeit Darlehen gewährt. Gemäß § 1 KWG sind Bausparkassen ausdrücklich als Kreditinstitute eingestuft.



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Weitere Begriffe : Gesetz über die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht | Fremdinvestition | Tankscheck
 
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